Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 24

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Umstände des Unterrichts? Die Lehrerinnen und Lehrer, für die das eine unzumutbare Situation ist? Denn mit der Deutschnote entscheiden sie de facto über die Staatsbür­gerschaft. – Können Sie sich das vorstellen? Ich, ehrlich gesagt, nicht. – Oder die Mütter, die selbst oft nicht einmal ihre eigene Sprache schreiben können, geschweige denn eine fremde, geschweige denn Deutsch?

Glauben Sie mir, als Deutschlehrerin an einer HTL weiß ich, wovon ich rede! Ich erlebe dort tagtäglich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Ergebnisse der PISA-Studie in Bezug auf die Lese- und Rechtschreibkompetenz stimmen. Das trifft allerdings sehr oft auch auf unsere Kinder zu, die mit der deutschen Muttersprache aufgewachsen sind und die eigentlich, wenn man das Gesetz so vollziehen würde – na ich will ja nicht sa­gen, dass man ihnen die Staatsbürgerschaft wegnehmen soll, aber wenn es nach der Deutschnote ginge, dann müsste man das, ehrlich gesagt, tatsächlich tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Über die so genannten Heimatkundetests rede ich jetzt nicht wirklich. Ich weiß nicht recht, wer Fragen daraus heute hier herinnen beantworten könnte. Ich schlage vor, wir machen diesen Test jetzt unmittelbar, sofort – und dann schauen wir uns die Ergeb­nisse der Herren und Damen Bundesräte, Gesetzes- und Volksvertreter an, wie sie hier abschneiden. Bitte schön! (Bundesrat Dr. Kühnel macht eine wegwerfende Hand­bewegung. – Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.)

Aber, Kolleginnen und Kollegen, das ist ein ernstes Thema. (Bundesrat Dr. Kühnel: Herr Kollege Reisenberger! Sie auch! Wir beide lassen uns von ihr testen!) – Gerne. Also ich nehme an, der Test wird gleich vorliegen. Herr Kollege, Sie können dem allen hier heraußen gerne offiziell widersprechen. Ich bin neugierig darauf.

Ich bringe jetzt jedenfalls folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth, Schennach und KollegInnen gemäß §§ 20 Abs. 2 und 43 GO-BR

auf Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staatsbürgerschaftsrechts-Novel­le 2005) (1189 der Beilagen und 1254 der Beilagen)

Die unterzeichneten Bundesräte stellen im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmungen den Antrag, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005) (1189 der Beilagen und 1254 der Beilagen), einen Einspruch zu erhe­ben.

*****

Der gegenständliche Antrag wird – neben den von mir bereits dargestellten inhaltlichen Fakten – gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR aus Sicht der Länder auch noch wie folgt begrün­det:

„Das Staatsbürgerschaftsgesetz – so wie es jetzt ist – ist nach Ansicht der Länderrefe­rentInnen vollziehbar und praktikabel.“ – Diese Länderreferentinnen und -referenten treffen sich mehrmals pro Jahr, um den Vollzug österreichweit zu vereinheitlichen. – „Es gibt daher keinen Grund für die Verschärfung des bestehenden Staatsbürger-


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