Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 26

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lich widersprechen. Sie ist das höchste Gut, das ein Staat zu vergeben hat, und soll der Höhepunkt einer erfolgreichen Integration sein. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

Integration ist sehr breit gestreut, es ist auf dem Weg der Integration viel zu machen, aber bei der Staatsbürgerschaft muss und soll sich der neue Bürger zu diesem Staat in voller Hinsicht bekennen. Das muss er auch können, dazu gehört eben zum Beispiel die Sprache. (Bundesrat Reisenberger: 15 Jahre! Ärger wie die Schweizer!)

Die Diskussion die Kinder betreffend: Diese Passage, die jetzt im Entwurf enthalten ist, soll es für Kinder leichter machen. Wenn bisher für ein Kind die Staatsbürgerschaft be­antragt wurde, so war es, wenn es im fünften Schuljahr ist, schon mindestens fünf Jah­re in der Schule. Wenn das Kind es dann nicht schafft, eine positive Deutschnote zu bekommen – auch das ist möglich, das geschieht auch bei Österreichern –, dann kann es eine Deutschprüfung ablegen, die auf A 2-Level ist, die es auch sicherlich schafft. Dieses Kind kann Deutsch sprechen, denn sonst hätte es dem Schulunterricht nicht fünf Jahre lang folgen können. Daher soll das eine Erleichterung für die Kinder sein und absolut keine Erschwernis. – So viel, um das auch einmal klarzustellen.

Wir hatten eine barocke Flut von Aufenthaltsregeln, die die jeweiligen Fristen geregelt haben. Diese sind vereinheitlicht worden. Wenn hier gesagt wurde, dass die Bundes­länder nicht eingebunden waren und dass es keinen Wunsch der Bundesländer gebe, so darf ich auch hier berichten, dass es sehr wohl von den Landesamtsdirektoren, von den Landeshauptleuten Beschlüsse dazu gab – mehrere Jahre hindurch – und dass die Landeshauptleutekonferenz sehr wohl einen Konsens mit einem Zehn-Punkte-Pro­gramm gefunden hat.

Wir haben diese zehn Punkte, wo Konsens bestand, in dieses Gesetz eingebaut. Dort, wo kein Konsens war – es wurde ja von der letzten Rednerin gesagt, es gab einen Vor­schlag von einem Bundesland, das war kein Konsens –, haben wir das in dieser Form auch nicht eingebaut.

Darüber hinaus gab es eine Arbeitsgruppe mit den Bundesländern. Es hat viele Einzel­kontakte gegeben. Wir haben vieles im praktikablen Bereich mit den Bundesländern abgesprochen, und sie sind sehr, sehr wohl in die Praxis eingebunden. Sie sind auch jetzt bei den Entwürfen eingebunden – es wird jetzt schon an Verordnungen gearbei­tet –, denn wir brauchen das, wir müssen das vorbereiten.

Hier kommt zum Beispiel auch die Frage, die Sie schon angeschnitten haben, mit der Heimatkunde zum Tragen. Die betreffende Person, die Staatsbürger wird, soll ein ge­wisses Wissen über die Werte, über die Geschichte, über die Rechte und Pflichten des neuen Staates erlangt haben.

Wir sind da mit den Ländern in einer engen Kooperation, es wird dazu eine Mul­tiple Choice-Unterlage geben. Ich weiß schon, dass man sagen kann: Blödsinn, das lernt man auswendig, da weiß man, was man machen muss! – Es wird Wechsel ge­ben, wie das abläuft, aber allein wenn man sich einmal darauf vorbereitet und weiß, was ein Wahlrecht ist, was in Österreich an Frauenrechten vorhanden ist, all das sind Dinge, die in diesen Katalog hineinkommen sollen. Ich glaube, dass ein neuer Bürger dieses Staates das sehr wohl auch können soll und können muss.

Wichtig war uns auch, dass sehr wohl der legale Aufenthalt zählt. Bisher war es so, dass man auch illegal hier sein kann und bei Illegalen auch die Fristen zählen. Ich glaube, das ist eine andere Rechtsauffassung. Das sind sicherlich Dinge, die grund­sätzlich zu regeln sind.

Die Frage der Nichtstaatsbürger, jener, die einen besonderen Schutz, den Refoule­mentschutz genießen, umfasst jene Leute, die auch jetzt nicht Staatsbürger werden


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