Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 27

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können, die kein Asyl bekommen können, die man aber nicht in die Heimatländer zu­rückführen kann, weil dort die Gefahr einer Verfolgung besteht. Das kann sich laufend ändern, daher ist dieser Status – das ist nicht nur in Österreich so, das ist in ganz Europa so – jener Status, den diese Regelung beinhaltet.

Zur Frage der sechs Jahre bei Asylwerbern: Derzeit besteht die Möglichkeit oder auch die Notwendigkeit, die Aberkennung des Asylstatus bis zu fünf Jahre vorzunehmen, falls falsche Daten angegeben wurden oder Sonstiges passiert ist. Daher ist es nur logisch, auch den Aufenthalt des Asylberechtigten an diese Fristen zu binden.

Ich nehme an, dass Frau Bundesrätin Neuwirth sehr wohl auch weiß, wenn sie in einer derartigen Einrichtung arbeitet, dass ein anerkannter Asylwerber – und eine Tsche­tschenin ist wahrscheinlich so ein Fall, den Sie genannt haben, nämlich eine aner­kannte Asylwerberin – einem Österreicher, einer Österreicherin gleichgestellt ist und sie hier keine anderen Rechte auch bei der Arbeitsbewilligung hat. Das sind Tatsa­chen, die gegeben sind. Darüber hinaus kann man auch dann um einen Aufenthaltstitel einkommen. Auch das sind Dinge, die man hier heranziehen muss.

Über die Fristen bei Heirat ist sehr lange diskutiert worden – auch im Asylbereich und in sonstigen Bereichen, auch über die Scheinehen. Das ist sicherlich auch ein Mittel, Scheinehen früher zu unterbinden. Es wird unattraktiv, wenn man eine Scheinehe ein­geht und dann fünf Jahre warten muss, damit man zu dem Geld kommt, das man er­hält, wenn man diese Ehe eingeht. Wir haben dazu auch sehr viele Beispiele von der Fremdenpolizei bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch der Terrortatbestand ist in dieses Gesetz aufzunehmen gewesen. Das war früher nicht so. Wir müssen die Grundwerte eines Staates sehr wohl hochstellen. Wir müssen Möglichkeiten haben, Leute, die sich nicht an diese Grundwerte halten, abzulehnen. Es gibt diesbezüglich viele Diskussionen, was sie gerade heute wieder lesen können, wenn Sie die Zeitung aufschlagen. Wenn uns unsere Werte aberkannt werden und wenn Leute, die nach Österreich kommen, die hier Asyl bekommen haben, uns
die Werte ihrer Heimat aufzwingen wollen, dann ist das auch eine Frage, mit der sich nicht nur unsere Bürger auseinander setzen, sondern mit der sich auch die Gesetzge­bung auseinander setzen muss. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

Wir haben auch die Möglichkeit, Vorbestraften oder eben jenen, die im Terrorbereich die Grundwerte nicht anerkennen, die Staatsbürgerschaft zu versagen. Ich glaube ein­fach, dass die Staatsbürgerschaft wirklich das höchste Gut ist. Das ist ein Akt auf Le­benszeit. Es muss daher die vorausschauende Integrationsprognose für den Fremden gemacht werden. Und das muss in vielen Bereichen überprüft werden, um das auch erreichen zu können.

Das, was Herr Bundesrat Schennach angeführt hat, nämlich zum Beispiel, dass Künst­ler schlechter gestellt sind, stimmt nicht. Künstler sind gerade im § 11 Absatz 4 Ziffer 4 genau als Ausnahme, als jene, die begünstigt sind, angeführt. Künstler, Leute aus der Wirtschaft und Menschen, die sonstige außerordentliche Leistungen erbracht haben, können die Staatsbürgerschaft früher als erst nach sechs Jahren bekommen. Sie sind sogar definitiv angeführt.

Zur Frage betreffend den Brief, der eingebracht wurde, nämlich dass hier verfassungs­rechtliche Bedenken bestünden: Ich möchte auch hier betonen, dass es sich hiebei um von den Behörden rechtmäßig ermittelte, bei ihnen vorhandene Daten handelt, und diese Daten werden im Einzelfall zur jeweiligen Beurteilung der legalen Beschäftigung, des Aufenthaltes herangezogen. Diese Daten sind zweckgebunden zu übermitteln und nach Abschluss des Verfahrens zu löschen. Das steht auch klar drinnen. (Vizepräsi­dentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

 


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