können, die kein Asyl bekommen können, die man aber nicht in die Heimatländer zurückführen kann, weil dort die Gefahr einer Verfolgung besteht. Das kann sich laufend ändern, daher ist dieser Status – das ist nicht nur in Österreich so, das ist in ganz Europa so – jener Status, den diese Regelung beinhaltet.
Zur Frage der sechs Jahre bei Asylwerbern: Derzeit besteht die Möglichkeit oder auch die Notwendigkeit, die Aberkennung des Asylstatus bis zu fünf Jahre vorzunehmen, falls falsche Daten angegeben wurden oder Sonstiges passiert ist. Daher ist es nur logisch, auch den Aufenthalt des Asylberechtigten an diese Fristen zu binden.
Ich nehme an, dass Frau Bundesrätin Neuwirth sehr wohl auch weiß, wenn sie in einer derartigen Einrichtung arbeitet, dass ein anerkannter Asylwerber – und eine Tschetschenin ist wahrscheinlich so ein Fall, den Sie genannt haben, nämlich eine anerkannte Asylwerberin – einem Österreicher, einer Österreicherin gleichgestellt ist und sie hier keine anderen Rechte auch bei der Arbeitsbewilligung hat. Das sind Tatsachen, die gegeben sind. Darüber hinaus kann man auch dann um einen Aufenthaltstitel einkommen. Auch das sind Dinge, die man hier heranziehen muss.
Über die Fristen bei Heirat ist sehr lange diskutiert worden – auch im Asylbereich und in sonstigen Bereichen, auch über die Scheinehen. Das ist sicherlich auch ein Mittel, Scheinehen früher zu unterbinden. Es wird unattraktiv, wenn man eine Scheinehe eingeht und dann fünf Jahre warten muss, damit man zu dem Geld kommt, das man erhält, wenn man diese Ehe eingeht. Wir haben dazu auch sehr viele Beispiele von der Fremdenpolizei bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch der Terrortatbestand ist in dieses
Gesetz aufzunehmen gewesen. Das war früher nicht so. Wir müssen die Grundwerte
eines Staates sehr wohl hochstellen. Wir müssen Möglichkeiten haben, Leute, die
sich nicht an diese Grundwerte halten, abzulehnen. Es gibt diesbezüglich viele
Diskussionen, was sie gerade heute wieder lesen können, wenn Sie die Zeitung
aufschlagen. Wenn uns unsere Werte aberkannt werden und wenn Leute, die nach
Österreich kommen, die hier Asyl bekommen haben, uns
die Werte ihrer Heimat aufzwingen wollen, dann ist das
auch eine Frage, mit der sich nicht nur unsere Bürger auseinander setzen,
sondern mit der sich auch die Gesetzgebung auseinander setzen muss. (Beifall
bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
Wir haben auch die Möglichkeit, Vorbestraften oder eben jenen, die im Terrorbereich die Grundwerte nicht anerkennen, die Staatsbürgerschaft zu versagen. Ich glaube einfach, dass die Staatsbürgerschaft wirklich das höchste Gut ist. Das ist ein Akt auf Lebenszeit. Es muss daher die vorausschauende Integrationsprognose für den Fremden gemacht werden. Und das muss in vielen Bereichen überprüft werden, um das auch erreichen zu können.
Das, was Herr Bundesrat Schennach angeführt hat, nämlich zum Beispiel, dass Künstler schlechter gestellt sind, stimmt nicht. Künstler sind gerade im § 11 Absatz 4 Ziffer 4 genau als Ausnahme, als jene, die begünstigt sind, angeführt. Künstler, Leute aus der Wirtschaft und Menschen, die sonstige außerordentliche Leistungen erbracht haben, können die Staatsbürgerschaft früher als erst nach sechs Jahren bekommen. Sie sind sogar definitiv angeführt.
Zur Frage betreffend den Brief, der
eingebracht wurde, nämlich dass hier verfassungsrechtliche Bedenken bestünden:
Ich möchte auch hier betonen, dass es sich hiebei um von den Behörden
rechtmäßig ermittelte, bei ihnen vorhandene Daten handelt, und diese Daten
werden im Einzelfall zur jeweiligen Beurteilung der legalen Beschäftigung, des
Aufenthaltes herangezogen. Diese Daten sind zweckgebunden zu übermitteln und
nach Abschluss des Verfahrens zu löschen. Das steht auch klar drinnen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
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