Auch im Fremdenpaket haben wir im
§ 37 Abs. 5 NAG genau dieselbe Passage – und diese ist
problemlos von der SPÖ mitbeschlossen worden. Auch der Datenschutzbeirat hatte
diesbezüglich keine Bedenken, und im Hearing wurden diese Punkte nicht angeführt.
Das nur zu diesem Punkt. Daher glaube ich, dass das einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten wird. (Beifall
bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl
und Mitterer.)
12.31
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
12.31
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Staatsbürgerschaftsrecht ist an und für sich der logische Abschluss eines bestens vorbereiteten und nun finalisierten Fremdenrechtspaketes dieser Bundesregierung. Damit sowie mit dem bereits beschlossenen Asyl- und Fremdenpolizeigesetz und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben wir eine neue Basis, Menschen, die zu uns gekommen sind, entsprechend zu integrieren.
Integrieren, das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt, wie das die Frau Ministerin angesprochen hat, wobei die Verleihung der Staatsbürgerschaft sozusagen den Schlusspunkt einer gelungenen Integration darstellen soll. Das bedeutet vor allem, dass der Staatsbürgerschaftswerber über entsprechende Sprachkenntnisse verfügt und eine entsprechende Kommunikation pflegen kann. Nur wer sich zu unserer Republik Österreich bekennt, wer die Landessprache spricht, wer sich also am Leben in unserem Land beteiligen kann, der soll auch die Staatsbürgerschaft erhalten.
Weitere Punkte sind die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs. Außerdem sind eine Vereinheitlichung der Fristen – bewusst noch einmal betont: Vereinheitlichung der Fristen! – sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Transferleistungen, sprich Sozialhilfe, vorgesehen.
Die Aussage, dass wir dieses Staatsbürgerschaftsgesetz-neu nicht brauchen, muss man in aller Form zurückweisen! Die Frau Ministerin hat das ausreichend erklärt. Auch die Feststellung, dass die Länder hier nicht mit eingebunden waren, muss man ganz entschieden zurückweisen, denn die Landeshauptleutekonferenz 2004 – damals war immerhin Landeshauptmann Häupl der Vorsitzende, Frau Kollegin Neuwirth, das muss man betonen –, Ihr Landeshauptmann Häupl hat damals diesen Beschluss herbeigeführt. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Ich habe eine Landeshauptfrau!) – Landeshauptmann Häupl, natürlich nicht Ihr Landeshauptmann, Sie haben eine Landeshauptfrau, das ist ganz klar. Aber auch sie war dabei, als man den Beschluss herbeigeführt hat, ein Staatsbürgerschaftsgesetz-neu zu machen. (Bundesrat Konecny: Ja, aber nicht mit dem Inhalt!)
Herr Kollege! Da wurden Punkte normiert und Wünsche geäußert, und diese Punkte und Wünsche sind in das Staatsbürgerschaftsrecht eingeflossen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Das ist ein ganz wichtiger Faktor.
Wenn Sie sagen, dass es keine Punkte gebe, ein Staatsbürgerschaftsgesetz-neu zu fordern, muss ich hier anfügen, dass auch Verwaltungsübertretungen mit hineingenommen wurden und der Unfug der Scheinehen berücksichtigt wurde. Schon allein diese Punkte rechtfertigen ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz, ohne die anderen noch einmal aufzuzählen, die die Frau Ministerin erwähnt hat. Ich denke, das sind ganz, ganz wichtige Punkte.
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