Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 39

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Liebe Frau Minister! Ich würde Sie bitten: Überprüfen Sie diese Fakten! Lassen wir vielleicht diesen Aspekt in diese Novelle einfließen! Das waren Österreicher, und die sind nach wie vor Österreicher. Dass man die nicht in unser Land lässt, bezeichne ich persönlich als kleinen Skandal. Ich meine, wir sollten daher die Problemlage dieser Gruppe, die nicht gerne aus unserem Land gegangen ist, sondern weil das die wirt­schaftliche Situation damals erfordert hat, überdenken und überlegen, ob man das nicht in diese Novelle des Staatsbürgerschaftsrechtes hineinnimmt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

13.16


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesminister, Sie haben das Wort.

 


13.16.03

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Ich darf ganz kurz noch einmal darauf eingehen. Ich möchte gleich mit dem letzten Teil beginnen.

Zum einen: Die Migrationsbewegungen sind ein Teil der Geschichte dieser Welt. Es gab sie immer – von den Völkerwanderungen bis zum heutigen Tag. Wie die Zahlen der letzten 25 Jahre beweisen – zufällig habe ich gestern in Brüssel dazu eine Wort­meldung machen müssen, daher habe ich die Zahlen ausgehoben –, haben sich die Migrationsbewegungen verdoppelt. Es sind also deutlich mehr Menschen in Bewegung geraten. Es handelt sich um ganz unterschiedliche, sehr viel schwerer zu bewältigende Migrationsströme.

Das zeigt sich zum Beispiel an Kanada, das vorhin angeführt wurde. Kanada war und ist in aller Augen eigentlich noch immer ein typisches Einwandererland – diese be­rühmte green card, die immer wieder erwähnt wird –, tatsächlich ist Kanada mit diesen Regelungen jedoch im Bereich Einwanderer und Asylwerber weltweit und in absoluten Zahlen vom ursprünglich vierten Platz auf den siebenten Platz zurückgefallen. Öster­reich liegt bereits vor Kanada, um nur einmal diese Zahlen zu vergleichen. Das sind Tatsachen, die wir natürlich auch immer wieder in die Diskussion einbringen müssen.

Es wurde immer wieder behauptet, dass es keinen Grund gab, dieses Gesetz zu än­dern. Ich möchte daher noch einmal unterstreichen, was ich in allen Punkten zu erläu­tern versucht habe. Ich werde das jetzt nicht mehr wiederholen: Es ist zum einen mit dem Fremdenpaket im Zusammenhang gestanden und zum anderen ein alter Wunsch der Bundesländer. Ich habe zwei konkrete Punkte angesprochen: Es waren die Lan­desamtsdirektoren, die von ihren Koordinatoren, von ihren Fachbeamten diese Infor­mation hatten, die diesen Beschluss fassten. Ein ganz konkreter Vorschlag mit zehn Punkten wurde von der Landeshauptleutekonferenz 2004 unter Vorsitz von Bürger­meister Häupl formuliert. Es war dies eine deutliche und klare Aufforderung, dieses Gesetz anzupassen und zu harmonisieren. Dem sind wir bei allen Kontakten nachge­gangen. Das möchte ich noch einmal sagen. Ich muss zur Kenntnis nehmen, wenn das nicht zur Kenntnis genommen wird, aber es ist einfach eine Tatsache, die wir auch belegen können.

Es ist die Frage der Internationalisierung angesprochen worden, dass der Erfolg Inter­nationalisierung voraussetzt. Das alles stimmt. Wir befinden uns heute in einer globa­len Welt, und es ist wahnsinnig viel in Bewegung. Und genau damit sind wir dann aber auch konfrontiert. Ich war gestern im so genannten LIBE-Ausschuss – das ist der Aus­schuss für Innenpolitik und Justiz – in Brüssel bei einem Hearing beziehungsweise bei einer Fragestunde, und dort kam das Thema Asyl zur Sprache. Es ist von allen Län­dern bis auf ein Land betont worden, dass wir hier strenger und korrekter vorgehen, in­tensiver miteinander kooperieren müssen. Dieser LIBE-Ausschuss hat eine sehr große, nicht konservative Mehrheit, um auch das zu betonen. Alle Länder haben das Problem


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