in ganz unterschiedlicher, aber sehr intensiver Ausformung. Besonders hervorgehoben wurde, dass die Trennlinie zwischen Hilfesuchenden und Asylwerbern ganz klar gezogen werden sollte. Hier gibt es die Genfer Konvention, hier gibt es Grundsatzbeschlüsse, und das ist der eine Teil. Da gibt es eigentlich überhaupt keine Diskussion, wer das zu sein hat. Man muss nur überlegen, welches die Herkunftsländer und wie sicher die Drittländer sind. Das sind die Einzelpunkte dazu.
Der zweite Punkt ist die legale Einwanderung, die zum Teil gewollt, zum Teil notwendig ist, aber auch gewissen Grundsätzen folgen muss: Arbeitsmöglichkeit, Integrationsmöglichkeit, soziale Möglichkeiten in den einzelnen Staaten; und die illegale Migration. Diese illegale Migration ist heute eine sehr große Gefahr, weil sie nicht nur unkontrollierbar ist und zu menschlichen Tragödien derer führt, die herkommen und sich enorm viel vom Goldenen Westen erwarten, sondern sich unter diesem Deckmantel auch Kriminalität, Terrorismus und Sonstiges verbirgt.
Diese drei Trennstriche sind also deutlich zu ziehen. In vielen Wortmeldungen hier ist das aber auch wieder deutlich vermischt worden. Frau Bundesrätin Kerschbaum hat das mehrfach getan. Im Bereich des Niederlassungsgesetzes sind Aufenthaltstitel etwas ganz, ganz anderes als eben die Staatsbürgerschaft. Das muss man klar trennen. Wir haben versucht, und das war auch notwendig, das aneinander heranzuführen und zu harmonisieren. Gerade im Niederlassungsgesetz gibt es erstmals die Möglichkeit, bei Gewalt in der Familie die vom Ehegatten getrennte Niederlassung der Frau zu regeln. Damit haben wir genau das aufgenommen, was den Wünschen und Forderungen der Interventionsstellen entsprach. Diese Möglichkeit besteht also nun, und die Frau kann nach einer Trennung unabhängig vom Mann sehr wohl das Niederlassungsrecht und danach auch die Staatsbürgerschaft bekommen. Das wurde in dieser Novelle erstmals so gemacht.
Zum Schluss möchte ich noch eines betonen: Wir haben in diesem Gesetz die Forderungen einer ausreichenden Beherrschung der Sprache, eines genügenden Einkommens und der Anerkennung der Werte sehr wohl verankert und verpflichtend festgeschrieben. Der Bereich Asyl ist ein internationales Recht, und den anerkannten Asylwerbern ist letztlich auch die Staatsbürgerschaft zu geben. Das ist ein internationales Recht, und dem kommen wir auch nach. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
13.22
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesrat Schennach.
13.22
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eine kurze Wortmeldung noch, weil ich die Worte des Kollegen Vilimsky nicht so stehen lassen will und kann.
Dem Kollegen Himmer muss ich zuerst kurz noch Folgendes sagen: Ich habe aus der Erinnerung folgende Worte memoriert: rücksichtslose Mehrheit, Achse, Blockaderat, rot-grüner Machtrausch, totale Opposition, Missbrauch der Geschäftsordnung und Schwerter, die Schüssel in die Hand nehmen muss. – Bei so vielen Ausdrücken zum derzeitigen Zustand kommt das Wort „totalitär“ nur in Form von „die totale Opposition, die sich hier durchsetzt“ vor. Insofern nehme ich dieses Wort daher gerne zurück – ich habe nie ein Problem damit, wenn ich fälschlich etwas behaupte. Die Summe der anderen Ausdrücke, die gefallen sind, sind zwar auch nicht gerade schwach, aber wie gesagt: Wo Kollege Himmer Recht hat, hat er Recht, und ich stehe nicht an, das auch zurückzunehmen. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Mag. Himmer: Bravo!)
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