Ich darf deshalb auch folgende Anträge einbringen:
Antrag
gemäß § 43 GO-BR
der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1122 der Beilagen, 330/A und 1214 der Beilagen sowie 7437/BR der Beilagen), keinen Einspruch zu erheben.
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1122 der Beilagen, 330/A und 1214 der Beilagen sowie 7437/BR der Beilagen), wird kein Einspruch erhoben.
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Antrag
gemäß § 43 GO-BR
der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird (605/A und 1215 der Beilagen), keinen Einspruch zu erheben.
Der Bundesrat wolle beschließen:
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird (605/A und 1215 der Beilagen), wird kein Einspruch erhoben.
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Ich darf weiters noch ein Verlangen unserer Fraktion einbringen:
Gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlangen die unterzeichneten Bundesräte eine namentliche Abstimmung in Bezug auf den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden.
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Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl.)
14.07
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