Tatsächlich kommt es immer häufiger vor,
dass Firmen ihren Mitarbeitern Verträge im Niedriglohnbereich und im
geringfügigen Bereich mit Konkurrenzklauseln anbieten, und das ist geradezu
paradox. Mit der neu vorliegenden Fassung haben wir eine Freigrenze von
2 125 € eingeführt. – Wenn Sie das auch abwerten, dann sei Ihnen
das unbenommen. (Bundesrat Mag. Klug: Das ist Tatsache!) Das ist
eine entscheidende Verbesserung, weil es 50 Prozent der ArbeitnehmerInnen
betrifft. (Bundesrat Mag. Klug: Das stimmt nicht!) 50 Prozent
der ArbeitnehmerInnen haben durch diese Konkurrenzklausel jetzt einen Vorteil. (Bundesrat Mag. Klug: Sie haben die Stellungnahme nicht gelesen!) – Wenn
das keine Verbesserung ist, dann kenne ich mich wirklich nicht mehr aus! (Bundesrat Gruber: Es scheint so zu sein!)
Sie beten hier immer wieder die hohen Arbeitslosenzahlen herunter. Da kommt natürlich zum Ausdruck, dass dadurch auch immer mehr Druck auf den einzelnen Arbeitnehmer entsteht. – Das ist auch ein Faktum, und das müssen Sie zur Kenntnis nehmen!
Diese Änderung stellt eine zeitgemäße und
sozialpolitisch enorm wichtige Maßnahme zum Schutz von wirtschaftlich
schwächeren ArbeitnehmerInnen dar (Bundesrat
Mag. Klug: „Zeitgemäß“?!) und
ist daher sachlich auch völlig richtig. (Bundesrat
Mag. Klug:
Na bravo!)
Nächstes Thema: Ausbildungskosten. Sie haben ja die gesetzlichen Hintergründe ausreichend erklärt. Ich sage es jetzt einfach, niederschwellig und für jedermann verständlich, denn wir haben hier keine Vorlesung zu halten, sondern uns einfach auf die Fakten zu beschränken, die das Gesetz beinhaltet, und das ist nun einmal die Tatsache. Bei den Ausbildungskosten wird klar geregelt, dass die Einschulungskosten davon ausgenommen sind – gerade in diesem Bereich ist es auch oft zu Missbrauch gekommen! –, damit eine wesentliche Einschränkung auf tatsächliche Ausbildungskosten, die auch betriebsspezifisch sind, gelegt wird.
Außerdem sind Minderjährige davon ausgenommen, und dem Arbeitnehmer muss die Rückzahlung der Ausbildungskosten auch wirtschaftlich zumutbar sein. Weiters ist es eine wesentliche Vorfrage, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Unzulässig ist zum Beispiel eine Rückzahlung bei provisorischen und befristeten Dienstverhältnissen, um hier nur einige Ausschließungsgründe zu nennen.
Wenn Sie mir Polemik vorwerfen, Herr Kollege Klug, dann frage ich Sie: Wie oft haben Sie in Ihrer Rede „Husch-Pfusch-Partie“ erwähnt? – Das ist auch Polemik, oder nicht? (Bundesrat Mag. Klug: Das ist eine! Schauen Sie sich das an! Das ist ein Beispiel!) Oder „durchpeitschen“ haben Sie gesagt: Was wird hier durchgepeitscht? – Überhaupt nichts wird durchgepeitscht! Durchpeitschen geht wesentlich rasanter, zumindest in der Vorstellung eines Vorarlbergers, das muss ich Ihnen sagen! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Der Verfassungsgerichtshof ...!)
Sie hätten ja jahrzehntelang selbst die Möglichkeit gehabt, diese Gesetze durchzubringen! (Rufe bei der SPÖ: Im Herbst!) 50 Jahre unter SPÖ-Sozialministern haben Sie ungenutzt verstreichen lassen! Da gab es vor Jahrzehnten bereits erste zarte Versuche, und Sie haben es nicht geändert. Wir ändern es jetzt, und das ist Ihnen auch wieder nicht recht. (Bundesrat Mag. Klug: Was ist denn mit der Bindungsdauer?) – Bitte hören Sie jetzt mit der Bindungsdauer auf! Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. (Bundesrat Mag. Klug: Ah, eh nicht! Das habe ich mir gedacht!)
Die gesetzlichen Änderungen sind eine wichtige
Präzisierung, bringen deutlich mehr Klarheit und Transparenz und wesentlich mehr
Sicherheit für tausende ArbeitnehmerInnen in unserem Lande. Ich darf mich auch
als Arbeitnehmervertreter bei unserem Bundesminister Bartenstein für diesen wichtigen
Schritt und für diese Verbesserungen in der Arbeitnehmerpolitik
bedanken. (Bundesrat Mag. Klug: Na bravo!)
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