Die Hospizkarenz ist jetzt aber auch für Wahl- und Pflegeeltern möglich, sie wird sogar auf die leiblichen Kinder des Ehepartners, des Lebensgefährten ausgedehnt und auch auf die Betreuung von sterbenden Lebensgefährten.
Wesentlich ist auch die Verbesserung in Bezug auf die Unterstützungszahlungen aus dem Härteausgleichsfonds, die von 500 € auf 700 € des gewichteten Haushaltseinkommens angehoben werden.
Ich darf in Erinnerung rufen, etwas Wichtiges, dass eine umfassende Absicherung der ArbeitnehmerInnen in der Kranken- und Pensionsversicherung während der Hospizkarenz gegeben ist und dass die Beiträge vom Staat bezahlt werden. Die Abfertigungsansprüche bleiben ebenfalls erhalten.
Das sind wesentliche Verbesserungen, Herr Kollege! Die Familienhospizkarenz ist eine wichtige Maßnahme in unserem sozialen Netz, die tragende Säule in unserer Sozial- und Familienpolitik, um die uns viele beneiden und die es vor dem Jahre 2002 in Österreich nicht gegeben hat. Ich sage dies auch bewusst in Hinblick darauf, dass die häusliche Pflege in Vorarlberg einen besonderen Stellenwert hat – dazu die ambulanten und stationären Dienste, die sich sehr wertvoll mit Krankenpflegevereinen und mobilen Haushilfediensten ergänzen. Da gilt bei uns: So viel ambulant wie möglich, so viel stationär wie nötig. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Sie haben angesprochen, dass im Wirtschaftsausschuss Konsens geherrscht hat: Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat eben eine andere Vorgabe als der Ausschuss im Nationalrat, da der Ausschuss des Bundesrates nicht derartige Rechte hat. Wenn Sie das auch dort betont haben, so muss ich in aller Form sagen: Dann stimmen Sie zu! Stimmen Sie einfach diesem Gesetz zu, und betreiben Sie keine wahltaktischen Spielchen im Bundesrat! Genau das wollen wir: eine Zustimmung zu dieser Hospizkarenz und keine Verzögerungstaktik, wie sie hier praktiziert wird. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Reinhold Einwallner.)
Ich empfehle Ihnen wirklich ohne Polemik, diesen besonderen Mosaikstein der Sozialpolitik Ihrem stets lockeren Sager über soziale Kälte hinzuzufügen. – Das empfehle ich Ihnen! (Bundesrat Mag. Klug: Ich habe schon gewusst, warum ich es sage! Genau so! Genau das habe ich ...!) – Ja, ja, genau deshalb. Das ist soziale Kälte, Herr Kollege!
Das sind soziale Errungenschaften dieser
Bundesregierung: in einem hohen Maße ausgebaute Familien- und Sozialpolitik.
Das ist überhaupt keine Politik, das ist ein Faktum! (Bundesrat Mag. Klug:
Wer trägt das Verschulden?)
Wenn Sie hier die Stellungnahme der
Bundesarbeitskammer zitieren – natürlich haben auch die Wirtschaftskammer
und die Bauernkammer Stellungnahmen abgegeben, auch der Gewerkschaftsbund,
Kollegin Bachner wird das sicher auch noch erwäh-
nen –, dann ist das gut und richtig, aber wenn Sie diese Expertise dann in
einem besonderen Maße loben, dann muss ich Ihnen sagen: Na ja, das entspricht
den Intentionen Ihrer Partei und kann natürlich in der Nähe eines
Gefälligkeitsgutachtens angesiedelt werden. – Das muss man in dieser Form
sagen, wenn man das genauer durchliest. (Bundesrat
Mag. Klug: Das war eine
Herzensangelegenheit! Er sollte wissen, woher er kommt! Arbeiterkammer!) –
Ja, eine Herzensangelegenheit, die von Ihrer Partei vorgegeben ist.
Im Zusammenhang mit den Gesetzesmaterien möchte ich auf einen anderen Bereich zu sprechen kommen, und zwar auf das Thema Konkurrenzklauseln, weil das einen wichtigen Schritt für die Arbeitnehmer bedeutet. Es ist eine Verbesserung. Die Arbeitswelt erfordert heute immer mehr Flexibilität und Mobilität, und das ist auch oft mit einem Standortwechsel verbunden. Die EU hat dies auch ausdrücklich in der Lissabon-Strategie entsprechend angeführt.
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