Die unterzeichneten Bundesräte stellen im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmungen den Antrag, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird, einen Einspruch zu erheben.
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Sehr geehrte Damen und Herren! Die Begründung habe ich – ich gebe zu, in einer etwas breiteren Form – bereits in meinen Ausführungen zum Angestelltengesetz und zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ausführlich darzulegen versucht.
Zum Landarbeitsgesetz, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir einen kurzen Hinweis: Wir sind aufgefordert, ein Gesetz, das offensichtlich verfassungswidrig ist, spätestens in der zweiten Kammer der Bundesgesetzgebung, dem Bundesrat, zu stoppen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich appelliere an alle, in diesem Zusammenhang ihr politisches Schutzschild zum Wohle der arbeitenden Bevölkerung in diesem Land im Zuge dieser Abstimmung besonders hervorzuheben. Erteilen wir gemeinsam einer Spezialdisziplin im Arbeitsrecht, die in einer Husch-Pfusch-Aktion durch den Nationalrat gepeitscht wurde, eindeutig eine Absage! Unterstützen Sie die sachlichen Anliegen in diesem Zusammenhang zum Wohle der arbeitenden Bevölkerung in diesem Lande. Ein herzliches Glück auf! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
13.57
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die von den Bundesräten Mag. Klug und Konrad, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Anträge gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, sind genügend unterstützt und stehen demnach mit in Verhandlung.
Wir gehen jetzt in der Debatte weiter. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
13.57
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Klug, ich darf mich eingangs sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie quasi im Vorhinein meinen Redebeitrag gestaltet haben und mir so mitgeteilt haben, was ich hier zu sagen habe – eine besondere neue Qualität, dazu muss ich Ihnen gratulieren!
Wenn Sie mir hier gleich Polemik ans Herz legen wollen: Fakten, aber keine Polemik, das ist unser Auftrag hier im Bundesrat. Ich muss Ihnen außerdem zu diesem vorauseilenden Gehorsam, den Sie von mir erwartet haben, schon auch noch mitteilen, dass jetzt Ihr Exkurs ins Arbeitsrecht eher ein Seminar zu Arbeitsrecht oder eine universitäre Vorlesung war, aber eher wenig an Fakten zur Sache geboten hat. Ich möchte deshalb auch zur Sache kommen, und ich verspreche Ihnen, ich werde wesentlich kürzer sein.
Einer der wesentlichen Punkte der Novellierung dieses Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes ist die Änderung bei der Hospizkarenz. Das ist für uns sehr, sehr wesentlich. Hier erfolgt eine Ausweitung von sechs auf neun Monate, weil vor allem – und das zeigen die Erfahrungswerte – die Betreuung von tumorkranken Kindern länger als sechs Monate dauert. Hier gibt es auch keine Polemik, Herr Kollege. Es ist eine enorm wichtige Maßnahme, die Pflegeleistung in den Familien und bei den schwerstkranken Kindern zu verbessern.
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