Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 67

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strukturellen Veränderungen die Schiedsinstanz unter die Räder gekommen ist, in der zumindest in bescheidenem Umfang die einzig vorstellbare Vertretung der Konsumen­ten – in diesem Fall durch die Sozialpartner – gegeben war. Diese gibt es jetzt also nicht mehr.

Wir bedauern zutiefst, dass in dieser Regelung nach wie vor weitestgehende Unklar­heiten über die Mittelverwendung in den Fonds enthalten sind, vor allem aber bedau­ern wir, dass man sich nicht entschließen konnte, Mittel der Kabelvergütung diesen Fonds zuzuführen, um damit sowohl dort, wo es um Kulturförderung, wie dort, wo es um soziale Unterstützungen geht, diesen Einrichtungen genügend Mittel zuzuführen, mit denen sie tatsächlich etwas bewirken können.

Besonders problematisch finden wir die Regelung, die für das so genannte Folgerecht in diesem Gesetz normiert ist. Es ist richtig, dass die Grenze, die mögliche Ober­grenze, ab der dieses Folgerecht Platz greift, von der EU mit 3 000 € festgesetzt wurde. Das ist aber kein Zwang, das ist nur eine Beschränkung nach oben. Was heißt das in der Realität? – Der arrivierte Künstler, der sein Werk verkauft, hat eine seriöse Chance, von einem künftigen Wertzuwachs im Wege des Folgerechtes, also beim Wei­terverkauf zu profitieren. Der junge, nicht arrivierte Künstler, der für ein Blatt oder ein anderes Kunstprodukt ungleich weniger als 3 000 € erhält, wird vom Folgerecht ausge­schlossen. Er, der es möglicherweise besonders brauchen könnte, bekommt schlicht und einfach nichts.

Das ist ein Verständnis von Umgang mit Künstlern, dem wir nicht folgen können und weswegen wir wie gesagt gegen dieses Gesetz weitestgehende Einwendungen haben. Die strukturellen Verbesserungen und einige andere Schritte – Kollege Spiegelfeld wird darauf zweifelsfrei erschöpfend hinweisen – machen es in unseren Augen aber zuläs­sig, folgenden – ich beruhige Sie – sehr kurzen Antrag, den ich nun verlesen werde, zu formulieren:

Antrag

der Bundesräte Prof. Konecny, Schennach und KollegInnen auf Übergang zur Tages­ordnung

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, nach Ende der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005) (1240 d.B.) zur Tagesordnung überzugehen.

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Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.38


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der von den Bundesräten Konecny, Schennach, Kol­leginnen und Kollegen eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf Übergang zur Tagesordnung ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächster Redner hat sich Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg zu Wort ge­meldet. Ich erteile es ihm.

 


15.39.15

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ob-


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