Beschluss
des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle
2005 – UrhG-Nov 2005) (1240 d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun
zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Da der Bundesrat
dem Justizausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis zum
24. Jänner 2006 gesetzt hat, ist diese Vorlage gemäß § 45
Abs. 3 der Geschäftsordnung auch ohne Vorliegen eines schriftlichen
Ausschussberichtes in Verhandlung zu nehmen. Ein solcher Ausschussbericht liegt
auch tatsächlich nicht vor.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Erster Redner ist
Herr Bundesrat Professor Konecny.
15.31
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Tatsächlich handelt es sich – ich habe das schon bei einer anderen Gelegenheit betont – um eine schwierige Materie, in der ein komplexer Interessenausgleich zu treffen ist zwischen jenen, die künstlerische Werke schaffen und damit zugleich die Rechte an deren Verwertung primär innehaben, jenen, die diese Rechte verwerten wollen, und den Konsumenten, die je nachdem, wie die Bedingungen dieser Rechteverwertung aussehen, mehr oder weniger zur Kassa gebeten werden und damit auch, wenn die Kassa relativ hohe Gebühren verlangt, in ihrem Bestreben, am Kulturleben teilzunehmen, gehemmt werden. (Präsidentin Roth-Halvax übernimmt wieder den Vorsitz.)
Es ist mir bewusst, und ich sage das nochmals, dass dieser Interessenausgleich nicht leicht zu finden ist und dass bei solchen komplexen Interessenkonstellationen immer die Gefahr besteht, dass es eine Lösung von zweien gegen einen gibt. Der Konsument ist im Prinzip der schwächste Teilnehmer dieses Triangels, weil er nicht unmittelbar mitsprechen kann und mitspricht. Zudem ist die Möglichkeit eines Oligopols durchaus gegeben.
Das ist aber nicht das, was im
gegenwärtigen Fall geschieht. Ich halte es für zutiefst charakteristisch, dass
die Justizsprecherin der ÖVP, Frau Fekter – die offenbar aus Interesse am
Thema heute Vormittag mit Ihnen, Frau Bundesminister, viel Zeit im Vorraum
zugebracht hat –, im Ausschuss
die in dieser Novelle enthaltene Regelung als wichtig für den
Wirtschaftsstandort Österreich bezeichnet hat. Ich bezweifle zwar auch das,
aber wenn Kultur und die Rechte von Kulturschaffenden und die Rechte von Konsumenten
zurückgedrängt werden, um eine angebliche Stärkung des Wirtschaftsstandortes
zu erreichen, dann gruselt es mich ein bisschen.
Tatsache ist,
dass wir gegen diesen Gesetzestext zahlreiche Einwendungen, aber keinen
Einspruch haben, weil wir meinen, dass in diesem Gesetz auch positive Elemente,
vor allem solche organisatorischer Art enthalten sind und dass wir es uns daher
vorbehalten wollen, unter anderen politischen Rahmenbedingungen dieses Gesetz
wieder zu ändern, es jetzt aber durchaus in Kraft treten zu lassen.
Das Loben jener Gesichtspunkte, wo tatsächlich Fortschritte erzielt wurden, was ich auch nicht bestreite, überlasse ich den Kollegen von den Regierungsfraktionen. Ich konzentriere mich auf die Kritikpunkte.
Wir meinen, dass hier ein Gesetz für die Filmindustrie, für die großen Produzenten, aber auch für den ORF gemacht wurde, sicherlich nicht für die Künstlerinnen und Künstler und sicherlich nicht für die Konsumenten. Wir bedauern, dass im Zuge der
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