Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 69

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len wir unsere Kritik an diesem Gesetz sichtbar machen, aber keinen Einspruch erhe­ben. Was die Urheberrechtsgesetz-Novelle betrifft, möchte ich mich bezüglich eines Punktes ein bisschen verbreiten, nämlich der Frage des Folgerechtes.

Lieber Kollege Spiegelfeld! Es ist halt nicht ganz so einfach, dass, wenn man mit den Preisen hinunter geht, die Galerien die jungen Künstler nehmen. Tatsache ist, dass wir aus dem, was die EU als obersten Wert bezeichnete – 3 000 € –, den Minimalwert ma­chen. Wir reizen die Grenze also ganz nach oben aus. Wenn heute ein Fotograf ein Bild verkaufen will, dann bekommt er 500 € dafür. Er fällt also raus. Wenn Sie sich heute zu Vernissagen von jungen Künstlern begeben, dann werden Sie Bilder zwi­schen ungefähr 300 € und 2 000 € einkaufen. Die fallen alle raus. Das Folgerecht be­ginnt erst ab 3 000 €.

Was wir mit dieser Novelle tun, ist im Prinzip Standardumsetzung, im Wesentlichen Umsetzung dessen, was die EU einfordert. Die EU hat uns allerdings einen Spielraum gelassen, und so, wie wir den Spielraum interpretieren, sind wir quasi die nach oben drängenden Vorreiter in Europa. Unser Schwellenwert liegt also bei 3 000 €, der Schwellenwert in Deutschland bei 500 € und in England bei 1 000 €. Dabei haben wir hier in Österreich ohnehin schon so viele Probleme im Kultursektor – die Nicht-Ab­schreibbarkeit von Mäzenatentum im Bereich von Kunst und Kultur, die mangelnde Möglichkeit von Künstlern und Künstlerinnen, einen entsprechenden Markt vorzufin­den, und so weiter und so fort. Und jetzt setzen wir auch noch das Folgerecht so hoch an.

Das ist der Kritikpunkt, den ich an diesem Gesetz habe. Der soll zwar sichtbar werden, aber nicht in einen Einspruch münden. Kollege Himmer! So etwas nenne ich differen­zierte Vorgangsweise einer Opposition, auch wenn andere Möglichkeiten bestünden.

Gehen wir zum Abschluss noch auf die Filmurheber ein. Bei ihnen haben wir die Ver­gütung noch heruntergesetzt. Im ursprünglichen Entwurf aus dem Hause der Frau Bun­desminister waren noch 50 Prozent vorgesehen. Heute liegt hier vor, dass man bei den Filmurhebern von 50 Prozent auf nur mehr 33 Prozent hinuntergegangen ist. Das ist ebenfalls eine Benachteiligung der Urheber.

Bei einem Urheberrecht sollten wir eigentlich die Urheber und -heberinnen von Wer­ken, egal ob Filme, Fotografien oder Gemälde, wo auch immer Urheberschaft vorliegt, begünstigen, und wir sollten es ihnen nicht dermaßen schwer machen. Das Folgerecht, so wie Sie es konzipiert haben, bleibt zumindest für die Jungen eigentlich ein Phanta­sieprodukt. Sie fallen nämlich aus diesem Recht heraus. Deswegen werden wir dann zwar zur Tagesordnung übergehen, aber die Kritik daran sollte sichtbar sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.46


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile es ihm.

 


15.46.24

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Bundesräte! In Bezug auf das Urheberrechtsgesetz sollte man drei Kategorien von Künstlern unterscheiden: a) Künstler, die selber Werke schaffen, b) andere, die nachgemachte Werke produzieren, und c) Künstler, die im Auftrag geschaffene Nachbildungen herstellen.

Im neuen Gesetz ist im § 16b die Höhe der Vergütung geregelt, sodass das wirklich für uns alle nachvollziehbar ist. Neu im Gesetz ist auch, wie ein Werksnutzungsberech­tigter anteilsmäßig zur Mitfinanzierung herangezogen werden kann, was bisher nicht


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