möglich war. Geregelt ist auch die Vervielfältigung in den Schulen, was bisher auch nicht möglich war. Gesetzlich neu geregelt ist auch die Inanspruchnahme einer Vergütung für Trägermaterial und Vervielfältigungsgeräte. Entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung ist die Auskunftserteilung gegenüber betroffenen Künstlern verpflichtend.
Es sind also viele Verbesserungen in diesem Gesetz, Frau Bundesminister. Es ist aber auch einiges offen geblieben. Ich nenne als Beispiel die gesamte AKM, vermittels der Autoren, Komponisten und Musikverleger immer wieder von jeder Geburtstagsfeier die AKM-Abgaben in voller Höhe abkassieren, auch wenn sie privat ist. Frau Bundesminister! Ich bitte Sie, diese Form der AKM-Abgabe einmal zu prüfen. Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen privat und gewerblich. Bei den Bürgern gibt es diesbezüglich eine große Diskussion. Sinn und Ziel der AKM war es immer, dass die Künstler auch einen entsprechenden Schutz für ihre Leistungen erhalten. Die Unterlagen der AKM deuten aber in eine ganz andere Richtung. Frau Bundesminister! Wir haben hier große Schwierigkeiten, und es werden laufend Einsprüche gegen die AKM-Abgabenvorschreibungen erhoben. Das muss einer Regelung zugeführt werden.
Die heutige Gesetzesvorlage bezüglich
Urheberrechtsgesetz ist eine wesentliche Verbesserung, und wir sollten ihr
alle die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)
15.49
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. Ich bitte sie darum.
15.49
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür bedanken, dass es eine differenzierte Oppositionspolitik zu diesem Gesetzesvorhaben gibt, vor allem auch im Hinblick darauf: Wie Sie ja sicher alle wissen, haben wir im Bereich des Folgerechts eine EU-Richtlinie umzusetzen. Der Umsetzungstermin war der 1. Jänner 2006. Die Umsetzung erfolgt jetzt also schon verspätet. Dadurch, dass zur Tagesordnung übergegangen werden wird, wie sich das hier offensichtlich abzeichnet, wird es möglich sein, die Umsetzungsfrist nahezu einzuhalten.
Ich weiß es auch zu schätzen, dass doch anerkannt wird, dass mit diesem gesetzlichen Vorhaben einige ganz wesentliche Verbesserungen gerade im Bereich des Urheberrechtes jetzt auch legistisch umgesetzt wurden.
Zu den Kritikpunkten: Es wird immer Kritikpunkte geben. Ich kann Ihnen nur versichern, dass wir immer versucht haben, einen Kompromiss zwischen doch immer wieder divergierenden Interessengruppierungen und Interessenvertretungen zu schließen. Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, ist das gerade im künstlerischen Bereich immer sehr komplex, weil hier wirklich unterschiedliche Interessen aufeinander prallen. Deswegen stehe ich auch nicht an zu sagen, dass dieses Gesetzesvorhaben ein Kompromiss war. Ich denke, dass es ein guter Kompromiss ist und dass wir damit sicherlich einen ganz wesentlichen Schritt weitergekommen sind.
Es hat sich für mich auch in dieser Diskussion wieder gezeigt, dass es immer wieder Verwechslungen mit dem bereits im Vorjahr beschlossenen Verwertungsgesellschaftenrecht gibt. Wie die Aufteilung der Fondsmittel erfolgt und Ähnliches, ist nicht Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens gewesen, sondern wurde bereits im letzten Jahr beschlossen.
Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass dieses Gesetzesvorhaben nunmehr auch den Bundesrat passieren wird, und bedanke mich auch für Ihre Aufmerk-
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