samkeit. – Danke vielmals. (Beifall
der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer und bei der ÖVP.)
15.51
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen vor, hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend eine Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Tagesordnung überzugehen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung ist somit angenommen.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Beschluss
des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die
Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und
Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und
das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (1193 d.B. und
1246 d.B.)
6. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (1247 d.B. sowie
7435/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird (180/A und 1248 d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Da der Bundesrat dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Berichterstattung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt hat, sind diese drei Vorlagen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichtes in Verhandlung zu nehmen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile es ihm.
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