Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 72

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15.54.14

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, ich möchte Ihnen auch eine gute Hand für Ihre Präsidentschaft wünschen. (Präsidentin Roth-Hal­vax: Danke schön!) Was Ihre Ausführungen betrifft, kann ich nur jedes Wort unterstrei­chen, allerdings habe ich auch eine kleine Kritik: Ich habe es nicht als sehr schön emp­funden, dass Sie im Vorfeld Ihrer Präsidentschaft einem Ihrer Vorgänger die Objektivi­tät als Präsident abgesprochen haben. Sie wissen wahrscheinlich, wen ich meine. Es ist das auch im „Kurier“ und in der „Kronen Zeitung“ gestanden. Ich habe es als nicht sehr schön empfunden, Herrn Präsidentem Pehm die Objektivität als Präsident abzu­sprechen. Ein kleiner Schönheitsfehler, und ich wollte das gesagt haben, weil ich kein Magengeschwür bekommen will, aber ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute. (Präsi­dentin Roth-Halvax: Wir haben Gott sei Dank Meinungsfreiheit in Österreich!) – So ist es; darum habe ich es auch hier gesagt! (Präsidentin Roth-Halvax: Gut!)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich bin immer wieder überrascht, wie diese Bundesregierung, aber auch die Mehrheit im Nationalrat mit sehr sensiblen und sehr heiklen Gesetzen, wie wir sie heute unter den Tagesordnungspunkten 5 und vor allem 6 zu behandeln haben, umgehen. Einmal ist es „speed kills“, ein anderes Mal verzichtet man überhaupt auf ein Begutachtungsverfahren. In diesem Fall, beim Regis­terzählungsgesetz, negieren Sie einfach den Datenschutzrat.

Wir Sozialdemokraten lehnen eine solche Vorgangsweise ab, eine Vorgangsweise, die bald dazu führen wird, dass jede Österreicherin/jeder Österreicher zu einem „gläsernen Staatsbürger“ wird. Wenn man den Redebeiträgen aus dem Nationalrat folgt, sieht man: Dieses Gesetz wurde bewusst am Datenschutzrat vorbeigeschleust. Diese Art, mit sensiblen Gesetzesmaterien umzugehen, ist nicht nur bedenklich, sondern auch aus datenschutzrechtlichen Gründen abzulehnen.

Was mit diesem Gesetz passiert, ist unserer Meinung nach ein Verstoß gegen be­stehende Menschenrechte sowie ein massiver Eingriff in die individuellen Rechte jedes Einzelnen. Mit diesem Registerzählungsgesetz gäbe man dem Innenministerium die technische Möglichkeit, verschiedenste personenbezogene Daten – und das ohne sachliche Notwendigkeit – individuell und willkürlich zu verknüpfen.

Es ist mehr als bedauerlich und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, dass den In­tentionen des Datenschutzes in der vorliegenden Gesetzesmaterie nicht entsprochen wurde. Damit werden Datenabgleichungen möglich, die eher einer Bespitzelung und Überwachung des Einzelnen als der Idee der Volkszählung dienen.

Das Zusammenführen aller personenbezogenen Daten im Innenministerium ist für die Volkszählung absolut nicht notwendig und schafft erhebliche Missbrauchsgefahr, wie wir es ja schon alle mit dem Polizei-System EKIS erleben mussten. Dieses Gesetz ist bei weitem überzogen, weil es über das für Volkszählungszwecke unbedingt Notwen­dige hinausgeht. So urteilen übrigens auch Experten, die außerdem der Meinung sind, dass dieses Registerzählungsgesetz dem international üblichen Grundsatz wider­spricht, nämlich dass ein Rückfluss personenbezogener Daten in das Administrativre­gister keinesfalls möglich sein soll.

Zum Abschluss, meine Damen und Herren, möchte ich grundsätzlich sagen: Wir Sozi­aldemokraten sind für ein Registerzählungsgesetz, bei dem die Daten in den jeweiligen Registern belassen werden. Sie können auch so, ohne dass man sie im Innenministe­rium verknüpft, für Volkszählungszwecke genutzt werden.

Dieses Gesetz kann man daher eher als ein „Rasterfahndungsgesetz“ bezeichnen, das – ohne Datenschutzrat und ausreichende Sicherheiten – die Bürgerinnen und Bür­ger dieses Landes sozusagen zum Freiwild macht.

 


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