Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 75

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zeichen verknüpften Datum den zugehörigen Bürger zu ermitteln beziehungsweise Daten unterschiedlicher Verwaltungsbereiche miteinander zu verknüpfen. Dies stellt nichts anderes als eine Rasterfahndung dar.

Dazu kommt noch, dass das Gesetz sogar dazu verpflichtet, dann, wenn sich in der Verknüpfung der Daten Ungereimtheiten ergeben, dies den jeweiligen Verwaltungsbe­reichen mitzuteilen, die daraufhin die entsprechende natürliche oder juristische Person zu ermitteln und den Grund der Unrichtigkeit festzustellen haben.

In weiterer Folge sind diese Verwaltungsbehörden verpflichtet, bei unrichtigen Anga­ben – etwa im Melde- oder Zulassungsregister, aber auch bei Widersprüchen etwa zwi­schen Sozialversicherungsregister und Lohnsteuerregister – allenfalls entsprechende Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Da im Wege der Registerzählung auch Daten der Länder und Gemeinden miteinander verknüpft werden, ergibt sich von selbst deren große Betroffenheit, wird doch durch derartige weitgehende technische Verknüpfungs­möglichkeiten das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Verwaltung, das gerade in Ländern und Gemeinden besonders eng ist, empfindlich gestört.

Aus all den genannten Gründen wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Gesetzesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.

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Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.06


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Die von den Bundesräten Gruber, Schennach, Kolle­ginnen und Kollegen jeweils zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 eingebrachten Anträge gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, sind jeweils genügend unterstützt und stehen demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile es ihm.

 


16.07.17

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gruber, die Registerzählung mit der Rasterfahndung zu vergleichen, ist schon ein gewagter Vergleich! Ich meine, als Mandatare sind wir dazu verpflichtet, den Staat dazu anzuhalten, Verwaltungstechnisches effizient umzusetzen, und ich glaube, es wäre ein Rückschritt, die nächste Volkszählung wieder mit den Methoden des vori­gen Jahrzehnts zu beginnen. (Bundesrat Gruber: Sind wir uns einig!) Wir sollten diese Datenmenge, die unser Staatswesen sowieso hat, erfolgreich umsetzen und zusam­menführen und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern Kosten und lästige Fragen ersparen. (Bundesrat Gruber: Ja, da sind wir uns einig!) – Danke.

Herr Kollege Klug ist jetzt leider nicht herinnen, aber ich möchte doch, weil er auch die Wirtschaftskammer angesprochen hat, zum Arbeitsrecht zwei Bemerkungen machen. Ich glaube, das Arbeitsrecht ist eine der kompliziertesten Materien, die wir in unserer Gesellschaft in Österreich inzwischen entwickelt haben, und ich bin als praktizierender Unternehmer froh darüber, dass ich von diesem Arbeitsrecht noch niemals negativ be­troffen war. Mit meinen Mitarbeitern haben wir in den letzten 15 Jahren keinen Arbeits­prozess geführt und auch keinen Richter gebraucht, und ich hoffe, dass das auch in den nächsten 15 Jahren der Fall sein wird.

Ich glaube, wir müssen den über 3 Millionen Dienstverhältnissen, die es in Österreich gibt, zugestehen, dass, glaube ich, zu über 90 Prozent diese Vorschriften und auch


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