ortsfremder als die gewohnten Briefträger sind, natürlich entgegenkommt. Offenkundig hat man das damals vergessen und hat jetzt die Gelegenheit dieses Registerzählungsgesetzes benutzt, das noch hereinzunehmen. Dies ist in der Sache völlig unbestritten, aber doch bemerkenswert.
Das Zweite ist, dass wir mit der heutigen Tagesordnung das Volkszählungsgesetz mit zwei verschiedenen Gesetzesbeschlüssen aufheben. Das ist der Bundesregierung nicht vorzuhalten, in der Regierungsvorlage war das richtig drinnen, aber aus Mehrheitsfindungsgründen ist es dann im Nationalratsausschuss auseinander gelegt worden. Daher haben wir jetzt den legistisch nicht ganz befriedigenden, wenngleich der Sache nach auch verständlichen Sachverhalt, dass wir an einem Tag unter zwei verschiedenen Gesetzesbeschlüssen ein und dasselbe Gesetz in verschiedenen Punkten aufheben.
Das Land Kärnten und namentlich Herr Landeshauptmann Dr. Haider haben uns mit einer kurzen Stellungnahme ersucht, beiden Gesetzesbeschlüssen nicht zuzustimmen, das heißt, Einspruch zu erheben. – Diesem Ersuchen kommt zumindest bei dem einen Gesetzesbeschluss die sozialdemokratische Fraktion nach.
Ich möchte mich jetzt nicht über die Minderheitenfrage verbreiten und nur darauf hinweisen, dass wir für den Landeshauptmann von Kärnten eigentlich die falsche Adresse sind, denn beiden Gesetzesbeschlüssen haben die BZÖ-Abgeordneten im Nationalrat zugestimmt, und das Registerzählungsgesetz, mit dem er nicht zufrieden ist, wäre von vornherein nicht in den Nationalrat gekommen, wenn ihm nicht auch die Regierungsmitglieder des BZÖ – schließlich handelt es sich um eine Regierungsvorlage – zugestimmt hätten. (Bundesrat Giefing: Warum kritisiert man dann Gusenbauer, wenn er Haider ...?)
In dieser Regierungsvorlage war auch die Aufhebung dieser angeblich zu totem Recht gewordenen Bestimmung hinsichtlich der Minderheitenfeststellung drinnen, die jetzt in einem eigenen Gesetzesbeschluss von ihm besonders bekämpft wird. – Das ist also nicht erst im Nationalrat nachträglich dazugekommen, sondern es war dem Grunde nach von vornherein klar, dass das mit der Regierungsvorlage auch erfasst ist. Das steht ja ausdrücklich drin.
Insoweit fühle ich mich von diesem Appell des Kärntner Landeshauptmannes nicht betroffen und werde dem Antrag zustimmen, gegen beide Gesetzesbeschlüsse keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei der ÖVP.)
16.27
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.
16.28
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch ich darf eingangs als Vorgänger im Präsidentenamt des Bundesrates während der zweiten Hälfte 2005 meiner Nachfolgerin zu ihrem heutigen fulminanten Einstieg hier in diesem Hohen Hause gratulieren und ihr viel Glück wünschen! Möge das eintreten, was ich mir in meiner sechsmonatigen Dienstzeit gewünscht habe, nämlich die Loyalität und die Mithilfe aller Bundesrätinnen und Bundesräte über die Grenzen der Parteien hinweg, dann haben Sie auch eine schöne Amtszeit vor sich! Ich gratuliere! (Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke schön!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist im Tagesordnungspunkt 5 ein Gesetz über die Durchführung von Volkszählungen und anderen Dingen vorgesehen. Der Erstentwurf der Bundesregierung, Herr Vizepräsident Weiss, hat in
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite