Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 79

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qualifiziertes Personal, und ein Qualifikationserfordernis ist auch die Kenntnis der Nachbarsprachen.

Die Menschen in Kärnten sehen die Möglichkeit der Mehrsprachigkeit als Bereiche­rung. Ich bin sehr froh darüber, dass in den letzten Jahren die Anmeldungen in den zweisprachigen Volksschulen enorm gestiegen sind; aber nicht deswegen, weil die Menschen Kärntner Sloweninnen oder Kärntner Slowenen werden wollen, sondern weil sie diese Bereicherung im Job, in der Karriere und auch im Lebensgefühl positiv nüt­zen können.

Wie am Anfang gesagt: Die Änderung des Volkszählungsgesetzes ist positiv, und wir werden dieser Änderung zustimmen. (Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke; hvala. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.21


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. Ich erteile es ihm.

 


16.22.08

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der bisherigen Diskussion naheliegenderweise völlig unbestritten geblieben, dass man die Möglichkeiten, die die elektronische Führung von Registern heute bietet, nutzen soll, um unter anderem auch Volkszählungen auf diese moderne Art und Weise durchzuführen. Das bringt sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger eine wesentliche Entlastung mit sich. – So­weit die Übereinstimmung.

Differenzen gibt es hinsichtlich der geltend gemachten Gründe des Datenschutzes, wo­bei die Betroffenheit der Länder von diesem Punkt in der Einspruchsbegründung in der Art der „Regenwurm-Methode“ hergestellt wird: Es wird hier mit einer indirekten Be­troffenheit der Länder und Gemeinden gearbeitet. Das ist auch verständlich, weil das Begutachtungsverfahren und die Stellungnahmen der Länder für eine wirklich von Län­derinteressen getragene Ablehnung wenig hergeben.

Besonders ausführlich hat sich das Land und die Stadt Wien mit diesem Punkt be­schäftigt. Jetzt lasse ich einmal den Sonderfall Kärnten wegen der Minderheitenfest­stellung weg und konzentriere mich auf die datenschutzrechtlich relevanten Dinge. Die Stadt Wien hat in wirklich sehr fundierten Stellungnahmen ganz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bisherigen Register von verbesserungsfähiger Qualität sind und dass es daher notwendig ist – das ist beim Aufbau natürlich schwer zu vermeiden –, durch Datenabgleichungen die Qualität der Register zu verbessern. Was dann die Stadt Wien kritisch angemerkt hat, ist, dass ihr diese Verknüpfungen und deren Um­fang teilweise zu wenig genau und dem Bestimmtheitsgebot der Verfassung zu wenig entsprechend formuliert seien.

Das waren also Anregungen, dies legistisch besser zu machen – denen hätte man möglicherweise durchaus Rechnung tragen können oder sollen, das möchte ich jetzt gar nicht beurteilen –, aber es war dies keine gravierende Ablehnung dem Grunde nach. Die anderen Bundesländer haben sich mit diesem Thema im Wesentlichen über­haupt nicht beschäftigt.

Das vorliegende Gesetzespaket beinhaltet zwei legistische Merkwürdigkeiten. Die erste ist, dass wir das Postgesetz schon wieder novellieren – es war ja erst in der letz­ten Sitzung dran –, und zwar in einem Punkt, der nicht unmittelbar mit Zählungen zu tun hat. Da geht es um die einsichtige Regelung, dass im Zuge der Post-Liberalisie­rung künftig bei den Postfächern nicht nur der Name, sondern auch die Türnummer, die Wohnungsnummer angeführt sein soll, weil das der Zuordnung durch Zusteller, die


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