Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 115

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Nunmehr stelle ich folgenden Antrag und bringe ihn zur Verlesung:

Antrag

der Bundesräte Schimböck, Schennach und KollegInnen gemäß §§ 20 Abs. 2 und 43 GO-BR auf Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Päda­gogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) geändert wird (1198 d.B.)

Die unterzeichneten Bundesräte stellen im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmungen den Antrag, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hoch­schulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) geändert wird (1198 d.B.), einen Einspruch zu erheben.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR wie folgt begründet:

Mit diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates sollen die derzeit 51 Pädagogischen Institutionen (Pädagogische Akademien, Berufspädagogische Akademien, Pädago­gische Institute et cetera) bis 2007 zu 8 staatlichen „Pädagogischen Hochschulen“ – ergänzt durch eine „Agrarpädagogische Hochschule“ – zusammengeführt werden.

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wurden massive Bedenken gegen den Ge­setzesentwurf geäußert.

Die neuen Pädagogischen Hochschulen entsprechen nicht den Herausforderungen für eine qualifizierte Neuorientierung der LehrerInnenaus- und -weiterbildung:

Die Aus- und Weiterbildung und ist nur für PflichtschullehrerInnen vorgesehen. Eine breite Ausbildung für alle pädagogischen Berufe (Kindergartenpädagogik, Freizeitpäda­gogik, Erwachsenenbildung) fehlt,

die BerufschullehrerInnenausbildung ist nicht eindeutig vorgesehen,

die Autonomie nicht gewährleistet (die Pädagogische Hochschule ist nach wie vor eine Einrichtung des BMBWK),

die politische Einflussnahme herrscht vor (der Hochschulrat besteht aus 5 Mitgliedern, 3 davon entsendet das BMBWK, der jeweilige Landesschulratspräsident, 1 Mitglied entsendet die jeweilige Landesregierung)

die Abschlüsse sind international nicht kompatibel (es wird ein neuer Titel „Bachelor“ geschaffen)

die forschungsgeleitete Lehre ist nicht gesichert,

Studiengebühren werden eingehoben.

die qualitative Sicherung ist ungenügend (keine externe Evaluierung, keine qualitativen Ansprüche an die Lehrenden, Verweigerung der Vorschläge der Expertenkommission)

Gefahr der Bildungssackgasse (keine definierten Übergänge beziehungsweise Schnitt­stellen zwischen Abschluss und Universitäten)

inhaltliche Defizite (pädagogische Berufe wie Sozialarbeit, Kindergartenpädagogik und Erwachsenenbildung sind nicht erfasst)

mit einer Länge von sechs Semestern bilden wir das Schlusslicht in Europa

kein Masterstudium ist vorgesehen

 


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