Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 120

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viele Themen, die wir hier ansprechen – auch fraktionsübergreifend –, sind doch Dinge, die wir im Grunde beide – ich rede jetzt einmal von den Großparteien – nicht im­stande waren, in den letzten 30 Jahren zu klären und wirklich umzusetzen.

Da können wir ruhig den vorhergehenden Tagesordnungspunkt auch noch hereinneh­men. Da gab es ja auch Punkte, die angesprochen wurden, bei denen auch viele der Anwesenden wissen, wo ich stehe und wo andere stehen, aber da ist es der anderen Fraktion, wenn ich so sagen darf, nämlich der SPÖ bei manchen Themen ebenfalls nicht gelungen, eine Mehrheit zu bekommen.

Bei diesem Punkt sehe ich das ähnlich. Wir streiten uns ein bisschen um des Kaisers Bart. Warum? – Es wurde zum Beispiel gesagt, das hat mit der Universität nichts zu tun. In unserem Entwurf steht expressis verbis nicht etwa, man „kann“ oder man „soll­te“ oder man „dürfte“ mit der Universität kooperieren, sondern man hat zu kooperieren! Das heißt, das ist ein ganz klarer Auftrag, der da ausgesprochen wird. Man hat dafür zu sorgen, dass diejenigen, die in dieser Hochschule studieren, auch in die Universität gehen können, und, und, und.

Weiters: Ein Punkt, das sage ich jetzt ganz offen, ist in dem Papier der SPÖ sehr gut ausdifferenziert, nämlich was das Lehrpersonal betrifft. Man muss ja die Dinge, so glaube ich, auch ein bisschen differenziert sehen, sodass klar gesagt wird: Wo sind gewisse Aufträge? Wo sind gewisse Aufgaben zu erfüllen? Von wem welche? – Das halte ich gerade in Anbetracht von vielen Kolleginnen und Kollegen – ich gehöre zum Beispiel auch dazu –, die jetzt im Grunde eigentlich im Religionspädagogischen Institut tätig sind, für wichtig. Auch für deren Zukunft ist zu klären: Wo arbeiten sie dann und was ist ihr Aufgabenbereich? – Das finde ich nicht schlecht eingebracht.

Wenn wir uns das näher anschauen, gibt es natürlich wieder einen Punkt, um den es eine große Auseinandersetzung gibt, und zwar offensichtlich bei den Studiengebüh­ren. – Das möchte ich auch ganz offen sagen, denn das ist offenbar schon ein Punkt, an dem sichtlich die Meinungen total auseinander gehen.

Aber schauen wir uns die Dinge einmal ein Stück näher an, nämlich in der Entwicklung: Es gibt bis jetzt 51 oder 52 Institutionen. – Das ist ja für Österreich unglaublich! Die werden jetzt auf acht bis neun zusammengeführt – darf ich einmal so sagen –, plus private, plus kirchliche. Da ist in unserem Papier schon etwas Großartiges gelungen!

Ich möchte da jetzt auch in Richtung der anderen Fraktionen die Frage aufwerfen, ob nicht genau das eine Herausforderung ist, dass auch die Kleineren eine Chance be­kommen, etwas anzubieten, denn es ist darin der Passus enthalten, dass jemand eine Hochschule anbieten kann, der nur zwei Lehrämter anbietet und nicht die vollen.

Bis jetzt war es immer so, dass man Volksschule und Hauptschule anbieten musste. Was die Kirchlichen betrifft, so haben sie auch noch für die Religionslehrerausbildung zu sorgen gehabt. Wenn jetzt zum Beispiel die Kirchlichen sagen, sie bieten nur Volks­schule an und die Religionslehrerausbildung, haben sie zwei Lehrämter angeboten und können eine Hochschule nach diesem Gesetz anbieten.

Was will ich damit sagen? – Wenn ich das richtig gelesen habe, dann sagt Kollege Brosz eher, dass sich dann alles aufsplittert und man nicht mehr den Überblick hat. Ich sehe darin aber gerade eine sehr, sehr große Chance, dass auch Private, Kirchliche und Religionsgemeinschaften eine Hochschule anbieten können und dass dadurch die Möglichkeit gegeben ist, dass unterschiedliche Profile entstehen. (Bundeskanzler Dr. Schüssel betritt den Sitzungssaal und nimmt auf der Regierungsbank Platz. Leb­hafter Beifall bei der ÖVP.)

Das steht hier auch expressis verbis. Es geht darum, dass man unterschiedliche Profile und Eigenprofile entwickelt. – Ich bin gleich am Ende, keine Angst, alle werden ihre


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