Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 119

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zum Rednerpult und überreicht dem Redner ein Dokument, das offenbar den zuvor verlesenen Antrag enthält. – Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)

Da braucht gar keiner zu lächeln. Es ist ja so, wenn man das in den letzten paar Minu­ten mitbekommen hat: Herr Kollege Schimböck hat einen Antrag vorgelesen, und im Grunde stehen hier die wesentlichen, markanten Punkte drin, die einem nicht behagen. Diese kennen aber im Prinzip eigentlich nur diejenigen, die sich inhaltlich sehr intensiv damit auseinander setzen. Eigentlich würden wir nun einige Stunden brauchen, um darüber in Ruhe zu diskutieren, das muss man jetzt wirklich einmal ganz ehrlich sagen. (Beifall bei der ÖVP.) Deshalb habe ich auch darum gebeten, und das habe ich früher schon gefragt, warum das nicht jeder in die Hand bekommt. Dann wäre es einfacher, wenigstens mitlesen zu können. Sonst ist das ein bisschen schwierig.

Aber nun zu dem Anliegen: Ich habe gemeint, dass durch Jahrzehnte hindurch hier sehr intensiv an einer Lösung gearbeitet worden ist. Mit „Jahrzehnten“ meine ich, dass es nicht nur der jetzigen Regierungszusammensetzung ein Anliegen war, sondern auch den Regierungszusammensetzungen davor. Wir wissen sehr wohl, dass das, was heute vorliegt, schon vor dieser Periode gestartet worden ist und dass insbesondere im Jahr 1999 das Akademienstudiengesetz verabschiedet worden ist, und zwar von ÖVP und SPÖ.

Darauf möchte ich nur hinweisen, und da bitte ich, es nicht polemisch aufzufassen, sondern wirklich nur zu sehen, was ich mit Kindesweglegung meine. Da ist es auch, glaube ich, ganz wichtig, dass man das, was heute vorgelesen worden ist, sehr, sehr ernst nimmt. Damals hat nämlich der Bildungssprecher der SPÖ, Dieter Antoni, eines ganz klar und deutlich gesagt. Er hat sich sogar dagegen verwahrt, dass in seinen Augen die Frau Bundesministerin das alles sichtlich nur für sich okkupiert, sodass er gesagt hat: Bitte, das Akademienstudiengesetz trägt wesentlich die Handschrift der SPÖ!

Ich möchte erklären, warum ich jetzt darauf zu sprechen komme. Es gibt ein paar Punkte, über die ich nicht einfach so undifferenziert hinweggehen möchte. Ich möchte sagen, dass ich Ihnen bei einer Geschichte, die auch hier in diesem Antrag steht, schon Recht gebe. Es gibt einen Punkt, über den man vielleicht hätte nachdenken kön­nen, nämlich dass man am Anfang von einer Hochschule für pädagogische Berufe ge­sprochen hat.

Ich habe das immer gesagt und sage auch ganz offen, warum: Weil ich glaube, dass es das ermöglicht, was ja auch in unserem Entwurf steht, nämlich die Öffnung für an­dere pädagogische Berufe. Lesen wir uns diesen Letztentwurf, der heute hier vorliegt, durch. – Den müssten wir jetzt komplett vorlesen, denn dann wüssten wir ungefähr, was in dem einen und was in dem anderen Entwurf steht.

Ich habe mir nämlich die Mühe gemacht, die Vorlage, die wahrscheinlich wesentlich von Kollegen Niederwieser ausgearbeitet wurde, und unsere Vorlage zu vergleichen. Man muss ja sagen, so groß sind diese Unterschiede auch wieder nicht, wie wir da heute tun und wie sichtlich auch im Nationalrat getan worden ist. Aber es gibt ein paar Punkte, über die sollten wir noch ein bisschen diskutieren – keine Frage.

Einen Punkt – oder auch mehrere – möchte ich aber wirklich ausräumen. Punkt eins: Es steht in unserem Entwurf expressis verbis, dass es nicht nur um Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, -weiterbildung und -fortbildung geht, sondern selbstverständlich auch um die Öffnung und das Angebot für andere pädagogische Berufsgruppen.

Was steht aber auch drinnen? – Dass wir an diesem Punkt starten. Ich glaube, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Einrichtung einer solchen Hochschule, wie Sie es sich vorstellen, ja auch nur einmal bei diesem Punkt starten können. Ich meine,


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