Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 118

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kennbar. Der schulische Charakter der Lehrerausbildung bleibt erhalten. Daran ändert auch die künftige Bezeichnung nichts.

Das vorliegende Konzept einer „Pädagogischen Hochschule“ garantiert auch weiterhin, dass Österreich das europäische Schlusslicht hinsichtlich der Länge der Ausbildungs­dauer und der Flexibilität innerhalb der pädagogischen Berufe bildet. Hier wird die bis­herige „Sackgassenausbildung“ fortgeschrieben, da weder die Anerkennung des Bak­kalaureats seitens der Universitäten gesichert ist noch Masterstudien an der Päda­gogischen Hochschule angeboten werden können, die in einem Zusammenhang mit der vorgelagerten Lehramtsausbildung stehen. Besonders kritisch wird die fehlende Neuordnung der Berufsschullehrerausbildung einschließlich der Lehrenden in den pra­xisorientierten Fächern der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) eingeschätzt. Es wird die Auffassung vertreten, dass eine sechssemestrige, berufs­begleitende Ausbildung für diese Lehrergruppe unabdingbar ist, um den steigenden pädagogischen und fachdidaktischen Anforderungen entsprechen zu können. Gerade die Gruppe der Lehrlinge benötigt Lehrende, die einerseits über einschlägige Berufs­praxis und anderseits über bestes pädagogisches Know-how verfügen.“ Die BAK for­dert weiters die Einbeziehung der Ausbildung für KindergärtnerInnen, Grundschul-, Mit­telstufe-LehrerIn sowie Erwachsenenbildnern.

Da die im Rahmen der Begutachtung abgegebenen Stellungnahmen – insbesondere jene aus den Bundesländern – überwiegend negativ sind und den Einwendungen kei­nesfalls Rechnung getragen worden ist, das vorliegende Gesetz in keinster Weise den Ansprüchen einer qualitativ hochwertigen LehrerInnenausbildung gerecht wird sowie die Einhebung von Studiengebühren vorgesehen ist, erhebt der Bundesrat gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates einen Einspruch.

Aus all den genannten Gründen wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Gesetzesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.

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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.56


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Schimböck, Schennach, Kol­leginnen und Kollegen eingebrachte und soeben verlesene Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Schnider das Wort.

 


18.57.07

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal Dank! Es ist schade, dass nicht jeder das vor sich liegen hat, weil man dann nämlich besser darüber diskutieren könnte, möchte ich einmal sagen. Es wurden nämlich von Kollegen Schimböck soeben alle Dinge vorgelesen, die die SPÖ in den letzten Wochen und Monaten immer als etwas vorgebracht hat, was ihr nicht behagt und zusagt.

Ich möchte gleich am Anfang dazu sagen, dass es meines Erachtens wichtig ist, dass man gerade in solchen Fragen miteinander in einer guten Diskussion ist und dass man vor allem etwas nicht betreibt: Kindesweglegung, wenn ich das so sagen darf. War­um? – Weil hier etwas vorliegt, was schon ... (Zwischenruf des Bundesrates Schenn­ach.) Ja, mich würde es sehr interessieren, das ist richtig. (Bundesrat Schennach tritt


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