struktureller noch in qualitativer Hinsicht, werden. Im Wesentlichen ist hier eine Fortschreibung des Status quo durch den Gesetzesentwurf zu konstatieren.“
Der Rechnungshof führt an, dass der Entwurf „den Empfehlungen des Rechnungshofes, wonach Lehrkräfte an den Pflichtschulen und an den Höheren Schulen zumindest in didaktisch-pädagogischer Hinsicht gemeinsam auszubilden wären, widerstreitet. Er zielt nämlich nur auf eine Weiterführung der Pädagogischen Akademien unter geänderter Bezeichnung ab. Qualitätsstandards hinsichtlich der lehrenden Qualifikation, wie etwa an Universitäten, fehlen bei den vorgeschlagenen Pädagogischen Hochschulen.“
Der Katholische Familienverband kritisiert die ausgeprägte politische Gewichtung im Hochschulrat, „sie spricht eindeutig gegen das Prinzip der Autonomie und lässt eine Instrumentalisierung des Studienbetriebes befürchten. Die parallelen Ausbildungsmodelle der LehrerInnen im Bereich der 10-14-Jährigen lassen sich kaum begründen. Die Zuteilung zusätzliche Ressourcen zur Forschung ist nicht deutlich genug ausgewiesen.“
Ebenso lehnt der Landesschulrat für Salzburg den Gesetzesentwurf ab, „da zwischen dem vorliegenden Hochschul-Gesetz-Entwurf und der universitären Ausbildung hinsichtlich der Bildungsabschlüsse keine Schnittstelle und auch de facto keine Durchlässigkeit besteht und darüber hinaus auch im Sinne der Bologna-Erklärung kein Professionalisierungskontinuum gewährleistet ist. Auch das Einheben von Studiengebühren wird abgelehnt.“
Der Landesschulrat Steiermark fordert die Miteinbeziehung der Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik in die Pädagogischen Hochschulen.
Auch der
Stadtschulrat für Wien meint, dass „von einer einheitlichen hochschulmäßigen
Lehrerbildung, wie sie im Akademiestudiengesetz 1999 als Zielbestimmung formuliert
wurde, die Hochschule auf Grund des gegenständlichen Entwurfes weit entfernt
ist. Die „Pädagogische Hochschule“ vermittelt keine vollakademischen
Abschlüsse. Ziel wäre es, alle Lehrerinnen und Lehrer – insbesondere auch
die der allgemein bildenden Pflichtschulen – in weiterer Folge alle in
pädagogischen Berufen Tätigen mit vollakademischen Graden zu versehen.“ (Zwischenruf
des Bundesrates Mag. Himmer.) – Kollege, das sieht die
Geschäftsordnung vor. Das ist in unserer Geschäftsordnung vorgesehen; Sie
waren ja lange Zeit selbst Präsident und sollten das wissen.“ (Rufe und
Gegenrufe zwischen Bundesräten von SPÖ und ÖVP. – Vizepräsident Weiss
gibt das Glockenzeichen.)
Ich
fahre in der Verlesung des Antrages fort:
„Es werde zwar die Kooperation zu den Universitäten angesprochen, jedoch fehlen konkrete Aufgabenfelder und Kooperationshinweise. Auf die Schnittstellen zwischen „Pädagogischer Hochschule“ und Universitäten, vor allem im Bereich der Ausbildung der LehrerInnen höherer Schulen, wird kaum eingegangen beziehungsweise das meiste offen gelassen. Die berufliche Bildung beziehungsweise Berufsbildung wird nur am Rande erwähnt. Es ist zu verlangen, dass neben der Allgemeinbildung die berufliche Bildung gleichwertig hervorgehoben wird und eine integrative ganzheitliche Lösung erarbeitet wird.“
Die Bundesarbeitskammer kritisiert, „dass dem Ziel, PflichtschullehrerInnen auf Hochschul-Niveau auszubilden mit vorliegendem Gesetzesentwurf keinesfalls entsprochen werde, da weder eine wissenschaftlich fundierte und forschungsgeleitete Lehre noch die Qualitätsentwicklung und -sicherung gewährleistet ist. Darüber hinaus wurden auch wesentliche autonome Elemente hochschulischer Einrichtungen nicht berücksichtigt. Es fehlen diese konstitutiven Merkmale einer Hochschule, das heißt, durch die vorgelegte Konstruktion wird nicht einmal die Entwicklung in Richtung einer Hochschule er-
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