Am sinnvollsten wäre es natürlich, jeweils die Stärken dieser beiden Institutionen zusammenzuführen, und das wäre unsere Grundidee für Pädagogische Hochschulen. Unserer Meinung nach ist das aber leider in dem vorliegendem Gesetz nicht passiert. Das vorliegende Gesetz ist eine Fortschreibung des Status quo – vielleicht ein neues Mascherl, vielleicht ein neues Türschild.
In manchen Bereichen treten diese Änderungen auch hinter das Akademienstudiengesetz zurück. Jedenfalls ist dieses Gesetz unserer Meinung nach nicht ausreichend, um auf die Herausforderungen einzugehen, die das Bildungssystem in Zukunft an Lehrerinnen und Lehrer stellen wird. Da eigentlich alle inhaltlichen Kritikpunkte ja schon in der Begründung unseres Einspruches vorgelesen wurden, möchte ich Sie jetzt nicht langweilen. Ich gehe davon aus, dass Sie zugehört haben.
Im Übrigen haben wir das Problem bei jedem Tagesordnungspunkt, dass wir für jeden Punkt wahrscheinlich einen Tag brauchen würden, wenn sich wirklich alle inhaltlich damit auseinander setzen wollten. – So viel Zeit haben wir leider nicht. Das ist also, glaube ich, keine besondere Eigenheit dieser Diskussion.
Ich möchte aber doch ein paar Punkte herausnehmen, die mir ganz besonders wichtig sind: Aus Sicht der Studierenden an den zukünftigen Pädagogischen Hochschulen finde ich es sehr bedauerlich, dass da auch in Zukunft keine berufliche Flexibilität in der Ausbildung gewährleistet sein wird.
Überall sonst wird von jungen Menschen erwartet, dass sie, was ihren Beruf betrifft, flexibel sind, sich auch beruflich verändern. In der Lehrerausbildung ist es so: Man kann Volksschullehrerin werden, man kann Hauptschullehrerin werden, und dann gibt es ganz viele andere pädagogische Berufe, die wahrscheinlich auch interessant wären. Ein Mensch möchte sich im Laufe seines Berufslebens auch einmal verändern, auch einmal in anderen Bereichen arbeiten. Das ist auch für die Qualifikation auf jeden Fall sehr sinnvoll und befruchtend. Das ist aber auch weiterhin nicht möglich, so wie dieses Gesetz jetzt ausschaut.
Unserer Meinung nach führt das in eine Sackgasse. Eine Bildungssackgasse kann man es sehr wohl nennen, auch auf Grund der fehlenden Schnittstelle zu den Universitäten.
Es ist bereits jetzt so, dass sehr viele junge Menschen, die auf der PÄDAK studiert haben, im Anschluss ein Lehramtsstudium an der Universität machen, einfach um sich auf diese Weise – durch diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand – größere berufliche Flexibilität zu sichern. Es ist relativ viel Zeit, die dabei draufgeht. Es wird ja in diesem neuen Gesetz zum Beispiel auch keine Rücksicht auf Studierende an den Pädagogischen Hochschulen genommen, die berufstätig sind oder die Betreuungspflichten haben. Das ist also, wie ich schon gesagt habe, unserer Meinung nach nicht ausreichend, um für junge Menschen tatsächlich eine interessante, attraktive Berufsbildung zu bieten.
Dass dieses Gesetz für Studierende noch eine weitere negative Auswirkung hat, nämlich die Einführung von Studiengebühren, wurde schon erwähnt. Interessanterweise schaut es so aus, als habe man sich bei diesem Gesetz sozusagen die Rosinen aus dem Universitätsgesetz herausgepickt – einerseits die Einführung von Studiengebühren, andererseits auch die Schaffung eines Hochschulrates, über dessen Zusammensetzung hier schon berichtet wurde, die ich wirklich haarsträubend finde. Klarer kann man ein absolutes Durchgriffsrecht des Ministeriums eigentlich nicht formulieren.
Zu dieser Zusammensetzung des Hochschulrates kommt noch Folgendes dazu: Das zuständige Regierungsmitglied auf Bundesebene genehmigt den Organisationsplan, die Satzung, den Ziel- und Leistungsplan, den jährlichen Ressourcenplan, bestellt Rektorin, Rektor und die Vizerektorinnen oder -rektoren, die Lehrenden auf Planstellen so-
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