wie das gesamte Verwaltungspersonal und kann auch durch eine Studienordnung ganz massiv in die Gestaltung der Studien eingreifen. – Von Autonomie kann man da nicht reden. Das ist ein ganz klares Beispiel einer schon ganz staatlichen Bildungseinrichtung, die nicht autonom ist, die nicht selbständig handeln kann.
Dass man sich dann sozusagen die Rosinen aus der Autonomie der Universitäten herauspickt, wie zum Beispiel die Studiengebühren, ist vielleicht aus Sicht der Ministerin nachvollziehbar. – Ich halte es allerdings nicht für sinnvoll.
Ein Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die fehlende Betonung von Forschung. In diesem Gesetz ist unserer Meinung nach nicht die nötige Verankerung für eine Forschung auch an den Pädagogischen Hochschulen enthalten. Bildungsforschung und angewandte Forschung im Bereich der Schulpädagogik wäre sehr wichtig. Ich glaube, da sind wir uns einig.
Ich würde ganz gern einmal auf die Frage, warum wir bei PISA so schlecht abgeschnitten haben, etwas interessantere und tiefschürfendere Antworten hören als die, die bisher meist zirkulieren.
Dass zum Beispiel bei der Bestellung der
Rektorin oder des Rektors einer Pädagogischen Hochschule auch in Zukunft nach
wie vor keinerlei wissenschaftliche Qualifikation nötig ist, das ist schon ein
ganz klares Zeichen, dass da nicht der Schwerpunkt auf Forschung gelegt wird.
Das ist meiner Meinung nach eine vertane Chance. (Beifall bei den Grünen und
bei Bundesräten der SPÖ.)
Folgenden Punkt möchte ich abschließend noch erwähnen: Frauenförderung ist in diesem Gesetz auf jeden Fall unzureichend verankert. Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Frauenförderung sollten dezidiert zu den Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen gehören.
Lehrerinnen und Lehrer prägen als ganz wichtige Bezugspersonen die Wahrnehmung von Geschlechterrollen ihrer Schülerinnen und Schüler, und das schon in ganz frühem Lebensalter. Deshalb ist es unerlässlich, dass auch diese Lehrpersonen in ihrer Ausbildung glaubhaft die Bedeutung von Frauenförderung erfahren.
Solange die Institution der Pädagogischen Hochschule das nicht selbst überzeugend lebt, kann sie diesen Schwerpunkt auch ihren Studierenden nicht vermitteln. Das wird sich wiederum negativ darauf auswirken, wie die Lehrenden dann ihren Schülern diesen Punkt vermitteln können.
Diesem Gesetz können wir unsere Zustimmung
nicht geben. Ich glaube, die Lehramtsausbildung hat etwas Besseres verdient.
Wir werden hier Einspruch erheben. (Beifall bei den Grünen und bei
Bundesräten der SPÖ.)
19.14
Vizepräsident Jürgen Weiss: Der vorhin von den Bundesräten Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht auch mit in Verhandlung.
Ich erteile nun der Frau Bundesministerin das Wort.
19.15
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur auf einige Bemerkungen eingehen.
Es wurde gesagt, die Ressourcen für Forschung finden keinen Niederschlag. Ich weiß nicht – die Ressourcen stehen bei mir im Budget und nicht im Gesetz. Es steht der Forschungsauftrag ganz klar und deutlich drinnen.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite