Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 7

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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die 731. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 730. Sitzung des Bundesrates vom 25. Jänner 2006 ist auf­gelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Es wurden mir keine Verhinderungen von Bundesratsmitgliedern gemeldet.

09.02.08Fragestunde

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bevor ich jetzt – um 9.02 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu er­möglichen, bis zu 120 Minuten erstrecken werde.

Bundesministerium für Justiz

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen nun zur 1. Anfrage an die Bundesminis­terin für Justiz, und ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Bachner, um die Verlesung ihrer Anfrage.

 


Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin, meine Frage an Sie lautet:

1486/M-BR/2006

„Wie beurteilen Sie die schwerwiegenden Einwände nahezu aller Fachleute zur Forde­rung der Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 13 Jahre insbesondere auch im Zu­sammenhang mit der Kriminalitätsrate?“

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Danke schön – und ein herz­liches „Guten Morgen!“ von meiner Seite.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass diese Forderung der Herabsetzung der Strafmündigkeit nicht aus dem Justizministerium kommt; das ist, glaube ich, auch allen klar. Ganz generell stehe ich der Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 Jahren auf 13 Jahre sehr skeptisch gegenüber. Ich nehme die Einwände der Experten – vor allem haben sich auch sehr viele Kinderpsychologen im Rahmen dieser Diskussion zu Wort gemeldet – sehr ernst. Ich begrüße aber die Diskussion zu diesem Thema, weil es uns nämlich auch aufzeigt, dass es hier Schwierigkeiten gibt.

Wir haben uns, weil Sie auch das gefragt haben, die Kriminalstatistik angesehen. Im Jahr 2004 gab es 643 648 angezeigte Fälle; davon waren in 5 499 Fällen unter 14-Jäh­rige und unter diesen 778 Kinder unter zehn Jahren, die bereits eine Straftat begangen haben. Ähnlich stellt sich auch die Situation im Jahr 2005 dar mit 5 742 Fällen mit unter 14-Jährigen und darunter mit 709 Kindern unter 10 Jahren, die praktisch schon eine Straftat begangen haben.

Wir sehen, dass es da ein Problem gibt und dass wir da gemeinsam an einer Lösung werden arbeiten müssen. Ich persönlich stehe jedoch auf dem Standpunkt, dass Straf­recht, gerade wenn es um Kinder geht, nicht die erste Lösung sein darf. Das meine ich


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