Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 14

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dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen, die im Men­schenhandel involviert sind, strafrechtlich verfolgt werden können.

Unabhängig von diesen legistischen Rahmenbedingungen ist es natürlich besonders wichtig, dass wir uns auch mit den Opfern des Menschenhandels auseinander setzen. Es ist so – da darf ich auf unsere Bestimmungen der Prozessbegleitung verweisen –, dass das Bundesministerium für Justiz mit LEFÖ, einem Verein, der sich insbesondere um Opfer von Menschenhandel kümmert, einen Vertrag abgeschlossen hat, wonach LEFÖ für jene Opfer des Menschenhandels die Prozessbegleitung übernehmen wird, sprich die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt war.

Aus der Statistik sehen wir, dass gehandelte Frauen – es geht vor allem um Frauen – im Jahr 2004 primär aus Rumänien gekommen sind. Wir hatten in Summe 337 be­kannte Opfer von Menschenhandel in Österreich im Jahr 2004. Davon waren allein 129 Menschen aus Rumänien.

Diese doch sehr erschreckenden Zahlen habe ich persönlich zum Anlass genommen, mit meiner rumänischen Amtskollegin, Frau Monica Macovei, als sie bei mir zu einem Staatsbesuch war, über das Thema Menschenhandel zu sprechen. Wir haben gemein­sam vereinbart, dass wir bei den NGOs – also bei uns LEFÖ und bei ihr eine andere NGO, die sich um diese Opfer kümmert – mit Unterstützung der beiden Ministerien eine Schnittstelle schaffen wollen, um den Opfern eine geordnete Rückführung in ihre Heimat zu ermöglichen und alle nur möglichen Hilfestellungen anzubieten.

Sie sehen, es gibt nicht nur die legistischen Maßnahmen, sondern wir sind auch wirk­lich bemüht, soweit es in unserer Macht steht, den Opfern tatsächlich Hilfe zukommen zu lassen.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage: Herr Bundesrat Köberl, bitte.

 


Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Bundesministerin! Sind nach Ihrer Ansicht die Schutzprogramme für geschleppte Personen, etwa im Strafverfahren, aber auch im Aufenthaltsrecht, ausreichend?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Grundsätzlich ja. Wir müssen nur Folgendes unterscheiden: Früher habe ich eine Anfrage im Zusammenhang mit Menschenhandel beantwortet, und Menschenhandel ist nicht gleichzusetzen mit ge­schleppten Personen. Geschleppte Personen haben vielfach den Hintergrund, dass sie versuchen, mit Hilfe von Schleppern nach Europa zu kommen, um sich hier eine neue Zukunft aufzubauen, um Asyl zu beantragen oder in anderer Form eine legale Aufent­haltsbewilligung zu bekommen. Das ist ein anderer Aspekt als Menschenhandel.

Ganz generell fallen Schutzprogramme für geschleppte Personen im Aufenthaltsrecht in die Zuständigkeit meiner Amtskollegin, der Frau Innenministerin. Ich möchte hier auf die Möglichkeit der Teilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen verwei­sen.

Es ist so, dass wir uns, wenn geschleppte Personen in Österreich sind, auch dieser Personen annehmen müssen. – Das ist gar keine Frage. In der Regel ist es so, dass diese Personen dann bei uns einen Asylantrag stellen und in weiterer Folge im Asyl­verfahren den hiefür vorgesehenen Schutz erfahren können. Sollten sie tatsächlich Opfer in einem Strafverfahren sein, so gilt für diese geschleppten Personen natürlich selbstverständlich auch das, was ich bereits zum Menschenhandel ausgeführt habe, nämlich: Auch da wäre es möglich, dass eine Prozessbegleitung, soweit es mein Res­sort betrifft, in Anspruch genommen werden könnte. Es besteht auch im Strafprozess


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