Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 13

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rensstadien. Obwohl wir den Artikel 6 MRK haben, der ja vorsieht, dass ein faires Ver­fahren durchzuführen ist, sind die einzelnen Standards auf der Ebene der Europäi­schen Union doch sehr unterschiedlich. – Ich hätte nicht gedacht, dass es so schwierig sein wird, einen Mindeststandard zu erarbeiten.

Ein weiterer ganz wichtiger Aspekt ist der, dass wir vor kurzem die Richtlinien für Vor­ratsdatenspeicherung verabschiedet haben. In diesem Zusammenhang gab es eine österreichische Forderung, also meine Forderung, dass wir parallel dazu einen Rah­menbeschluss für Datenschutz generell bearbeiten werden. Dieser Rahmenbeschluss für Datenschutz liegt seit November auf dem Tisch und wird während unserer Präsi­dentschaft verhandelt werden.

Dabei geht es darum, dass wir sicherstellen wollen, dass es bezüglich jener Daten, die jetzt auf Grund von Vorratsdatenspeicherung, aber auch im Datenaustausch zwischen der Polizei und den Justizbehörden entstehen, einen ausreichenden Datenschutz für unsere Bürgerinnen und Bürger gibt, vor allem auch, was den Zugang zu diesen Daten betrifft. Wir wollen vor allem sicherstellen, dass es zu keinem Datenmissbrauch kom­men kann. – Das ist jener wichtige Aspekt, von dem ich gesprochen habe.

Was ich besonders bedauere daran, dass es den EU-Verfassungsvertrag nicht geben wird, ist, dass wir die Grundrechte erstmals in einem Vertrag der Europäischen Union verankert gehabt hätten, was natürlich einen besonderen Mehrwert für Europa gehabt hätte, insbesondere deshalb, weil wir die MRK bei uns im Verfassungsrang haben. In Großbritannien – zum Beispiel – ist die MRK nur einfachgesetzlich geregelt, was ihr natürlich nicht jenen hohen Stellenwert verleiht, den die MRK bei uns hat.

Das wäre ein Vorteil gewesen, aber ich bin sicher, dass früher oder später eine institu­tionelle Reform, in welcher Form auch immer, der Europäische Union wird kommen müssen und dass dann wieder ein Versuch unternommen werden wird, diese Grund­rechtscharta in den Europäischen Vertrag einfließen zu lassen.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, und ich bitte die Anfragestellerin Bundesrätin Mörk, ihre Anfrage zu verlesen.

 


Bundesrätin Gabriele Mörk (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage lautet:

1487/M-BR/2006

„Welche Schritte gedenken Sie im Rahmen der EU-Präsidentschaft Österreichs zur verstärkten Bekämpfung des Menschenhandels zu setzen?“

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Menschenhandel ist, und zwar natürlich nicht nur deshalb, weil die EU das zum Thema hat und die Gesundheits- und Frauenministerin dies als einen ihrer Schwerpunkte während der EU-Präsidentschaft gesetzt hat, ein besonders wichtiges Thema. Auch wir sind bereits vor unserer Präsi­dentschaft sehr aktiv gegen Menschenhandel eingeschritten.

Wie Sie ja wissen, gibt es maßgebliche Rechtsinstrumente: Auf Ebene der Europäi­schen Union ist der Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Jahr 2002. Wir haben diesen Rahmenbeschluss bereits durch das Strafrechts­änderungsgesetz 2004 vollständig umgesetzt. Wir haben auch jüngst das Verbands­verantwortlichkeitsgesetz verabschiedet. Ich war damals auch hier und durfte dazu Stellung nehmen. Auch im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist nunmehr klargestellt,


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