Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 12

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sehen ist, oder wenn Zeugen, mit Motorradhelmen unkenntlich gemacht, belastende Aussagen treffen, die sie nachher widerrufen?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Zur Beweiswürdigung, die Sie hier ansprechen: Diese Anklage hat es gegeben, das ist richtig. Es hat in diesem Ver­fahren sowohl anonymisierte Zeugen gegeben als auch die von Ihnen genannte Ankla­ge. Nur gebe ich zu bedenken, dass dies nur ein kleiner Mosaikstein in der Gesamtbe­weiswürdigung dieses Verfahrens war. Ich gebe weiters zu bedenken, dass dies eine Entscheidung war, die die unabhängigen Gerichte getroffen haben, und diese Ange­legenheit auch im Rechtsmittelweg nicht nur von einem Gericht, sondern von mehreren Gerichten beurteilt wurde. Diese Beweismittel, die Sie genannt haben, waren nur ein kleiner Mosaikstein. Es hat viele andere Beweise gegeben, die die Schuld der Verur­teilten – der Großteil dieser Personen ist ja bereits rechtskräftig verurteilt – bewiesen haben. Wie gesagt, ich verweise hier nochmals auf die Unabhängigkeit der Gerichte.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Konecny, bitte.

 


Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Ich will wahrlich nicht die Unabhängigkeit der Gerichte anzweifeln. Sie haben gesagt, dass Sie den Film gesehen haben. Aus meiner Sicht geht es hier eher um den exekutiven Bereich. Sie müssen diese Frage nicht beantworten, es ist nicht Gegenstand Ihrer Vollziehung (Rufe bei der ÖVP: Frage!) – ja, ja, kommt schon! –, aber meinen Sie in Kenntnis der gesamten Vorgänge nicht, dass im Bereich der polizeilichen Maßnahmen – sagen wir es einmal freundlich – hart an der Grenze dessen, was ein Rechtsstaat noch zu decken in der Lage ist, operiert wurde?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Es ist natürlich eine besonders heikle Frage, insbesondere deshalb, weil das, wie Sie ja richtig ausgeführt haben, nicht mein Ressort betrifft. Da würde ich Sie bitten, dass Sie diese Frage an die Frau Innen­ministerin stellen. Sie ist die richtige Ansprechperson in dieser Frage, weil sie ja auch die Verantwortung für die Exekutive trägt.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Perhab, bitte.

 


Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft Ös­terreichs zu einer konkreten Verbesserung des Grundrechtschutzes vorschlagen?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Ganz generell ist es so, dass wir auf Ebene der Europäischen Union momentan insofern im Spannungsverhältnis ste­hen, dass wir auf der einen Seite die Sicherheit gewährleisten wollen, vor allem auch im gemeinsamen Kampf gegen organisierte Kriminalität und gegen Terrorismus, und uns auf der anderen Seite sehr wohl dessen bewusst sind, dass wir die Balance zu einem vernünftigen Grundrechtsschutz auf Ebene der Europäischen Union finden müs­sen.

Wir werden diesbezüglich mehrfach vorgehen: Wir arbeiten derzeit gerade daran, dass wir Mindestverfahrensgarantien im Strafrecht für Angeklagte oder Beschuldigte erarbei­ten wollen. Das ist ein relativ schwieriges Unterfangen, denn es gibt, wie Sie wissen, innerhalb der EU 25 unterschiedliche Strafprozessordnungen mit unterschiedlichen Verfahrensstadien und unterschiedlichem Schutz der Beschuldigten in diesen Verfah-


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