Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 16

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wie Sie sie gerade genannt haben, angewiesen, um diesen Fällen im Einzelfall nach­gehen zu können.

Keinesfalls ist es von unserer Gesellschaft gewollt, dass Asylwerberinnen, egal wel­cher Herkunft, in die Prostitution gezwungen werden und auf diese Weise Geld, vor allem auch für Zuhälter, verdienen müssen.

Da wird man sich sicherlich etwas überlegen müssen. Ich denke, dass der derzeitige Rechtsrahmen, so wie er momentan vorliegt, sicherlich ausreichend ist, soweit es den strafrechtlichen Rahmen betrifft. Bezüglich des anderen Bereiches, Asylrecht und Ähnliches, bitte ich Sie, diese Frage an die Frau Innenministerin zu stellen, weil das ihr Ressort betrifft. – Danke.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Thomas Einwallner, um die Verlesung seiner An­frage.

 


Bundesrat Thomas Einwallner (ÖVP, Steiermark): Frau Minister, meine Frage lautet:

1484/M-BR/2006

„Wie viele Tage an Ersatzfreiheitsstrafen mussten im Jahr 2005 vollzogen werden?“

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Im Jahre 2005 waren es an errechneten Tagen an Ersatzfreiheitsstrafen 40 401, an tatsächlich verbüßten Tagen waren es 27 507. Die Anzahl der Strafen – das heißt nicht der straffällig gewordenen Menschen, denn es kann ja auch sein, dass jemand mehrfach eine Ersatzfreiheits­strafe bekommt – war 1 100, und die durchschnittliche Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe lag im Jahr 2005 bei 25,01 Tage.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Thomas Einwallner (ÖVP, Steiermark): Welche Überlegungen gibt es, Geldstrafen im Falle der Nichteinbringlichkeit anders als durch Freiheitsstrafen zu er­setzen?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Danke für diese Frage. Wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht – gerade auch in Hinblick auf die doch sehr angespannte Situation im Bereich des Strafvollzuges, da wir immer mit Überbelag zu kämpfen haben und hatten –, dass wir eine Alternative für diese Ersatzfreiheitsstra­fen finden müssen.

Wir denken, dass der richtige Weg der ist, dass wir die Möglichkeit schaffen, statt Er­satzfreiheitsstrafen eine gemeinnützige Arbeit ausführen zu können. Wir werden im März 2006 mit einem Modellversuch gemeinnützige Leistung statt Ersatzfreiheitsstra­fen beginnen, unter anderem auch in der Steiermark. In diesem Projekt soll in Koope­ration mit NEUSTART erprobt werden, ob Verurteilte, welche die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können, diese Leistung abarbeiten können.

Ich habe schon Kontakt gehabt mit den Vertretern von NEUSTART, gerade auch in Graz. Diese sehen diesem Projekt sehr hoffnungsfroh entgegen. Ich habe mir vorge­stellt, es wird schwieriger sein, diejenigen zu ermitteln, wo diese Leistungen erbracht werden soll, also dass der logistische Aufwand größer ist. Es gibt aber gerade auch in Graz genug Möglichkeiten, dass diese gemeinnützige Leistung erbracht werden kann, sodass ich diesem Projekt sehr hoffnungsfroh entgegenschaue.

 


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