Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 17

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Dieser Modellversuch soll jetzt einmal zwei Jahre dauern. Wir hoffen, dass wir nach diesen zwei Jahren einen Gesetzentwurf im Nationalrat einbringen können. Was mir auch besonders wichtig war, ist Folgendes: Bei all diesen Modellen, die wir jetzt auch in Zusammenhang damit überlegen, dass wir Alternativen für Freiheitsstrafen ansetzen wollen, gibt es Begleitforschung. Auch da gibt es welche, und zwar durch das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, und wir erwarten uns tatsächlich wichtige Erkenntnisse für die Zukunft.

Ich denke auch, dass das ein guter Weg ist, den wir hier beschreiten, weil er auf der einen Seite den Strafvollzug entlasten wird, auf der anderen Seite diese Menschen, die von den Gerichten ja nicht zu einer Freiheitsstrafe, sondern zu einer Geldstrafe verur­teilt wurden, Leistungen erbringen, was der Gemeinschaft weit mehr bringt, als wenn man diese Menschen wegsperrt.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage: Frau Bundesrätin Kerschbaum, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Frau Ministerin, Sie sind mir immer einen Schritt voraus. Die Zusatzfrage hat sich wieder erübrigt. – Danke.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Dann gelangen wir nunmehr zur 6. Anfrage, 1489/M. Da der Herr Bundesrat Mitterer wieder hier ist, darf ich ihn um die Verlesung seiner An­frage bitten.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sie und auch Ihre Vorgänger haben bereits in dieser Fra­ge Überlegungen angestellt und sind letztlich auch initiativ geworden.

Ich frage Sie daher, Frau Bundesministerin:

1489/M-BR/2006

„Welche Verringerung im Häftlingsbelag nichtösterreichischer Staatsbürger erwarten Sie sich durch Ihre Initiative zum Strafvollzug im Heimatland?“

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Der Strafvollzug im Heimatstaat passiert derzeit auf Grund eines Europaratsübereinkommens aus dem Jahr 1983 mit einem Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1997. Dieses Verfahren ist relativ aufwändig und kompliziert, vor allem auch deshalb, weil wir einen Anerkenntnisbeschluss aus dem aufnehmenden Staat brauchen und diese Verfahren im Schnitt ein Jahr dauern. Sie können sich vorstellen, das ist relativ langwierig und relativ mühsam.

Aus diesem Grund hat Österreich gemeinsam mit Finnland und Schweden eine Initia­tive auf Ebene der Europäischen Union eingebracht, nämlich einen Rahmenbeschluss zur Europäischen Vollstreckungsanordnung, sprich Strafvollzug im Heimatstaat, zumin­dest in der EU der 25 auf Basis eines sehr einfachen Verfahrens. Das Prinzip dabei ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, sodass wir davon ausgehen, dass eine Freiheitsstrafe, die in einem Mitgliedstaat verhängt wird, vom anderen Mitgliedstaat anerkannt wird und dass dieses Verfahren, das jetzt sehr langwierig ist, auf Basis des Europaratsübereinkommens samt Zusatzprotokoll hier maßgeblich vereinfacht werden kann.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Mit Stichtag 1. Dezember 2005 haben sich 424 verurteilte Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Strafhaft befunden. Wir gehen davon aus, dass mit unserer Initiative etwa die Hälfte bis zu zwei Drittel dieser


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