Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 18

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Menschen dann – sollte dieser Rahmenbeschluss beschlossen werden, was wir doch sehr stark hoffen – den Strafvollzug im Heimatstaat werden antreten können.

Warum nur die Hälfte bis zwei Drittel? – Weil diese Menschen teilweise auch nur sehr kurze Freiheitsstrafen bekommen haben und sich dieser Aufwand nicht auszahlen würde.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Frau Ministerin! Gibt es bereits Überlegungen zur Verringerung des Häftlingsbelages von Nicht-EU-Bürgern?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Bei nicht EU-Bürgern gilt derzeit das Europaratsübereinkommen, das ich bereits genannt habe. Ich kann hier nur auf ein sehr positives Beispiel aus österreichischer Sicht verweisen.

Wie Sie ja schon meiner vorigen Anfragebeantwortung entnehmen konnten, habe ich ein sehr positives und sehr gutes Verhältnis zu meiner Amtskollegin in Rumänien. Wir haben mittlerweile, gerade was Rumänien betrifft – dieses Land ist ja zukünftiger Bei­trittsstaat, aber derzeit noch nicht EU-Staat –, ganz massive Fortschritte erzielen kön­nen, was den Strafvollzug von Häftlingen in Rumänien anbelangt. Hier ist es uns auf Grund der guten Kontakte gelungen, die Behördenkooperation maßgeblich zu verbes­sern, sodass diese Verfahren nunmehr sehr rasch abgewickelt werden.

Dieses sehr positive Modell werden wir natürlich auch mit anderen Nicht-EU-Staaten fortzusetzen versuchen. Hier ist es besonders wichtig – das ist meine Erfahrung, ge­rade auch aus Rumänien –, dass auf der einen Seite auf hoher politischer Ebene ein Konsens darüber besteht, dass diese Verfahren vereinfacht werden sollen und müs­sen, und auf der anderen Seite ist natürlich eine sehr gute Kooperation der Behörden in dem aufnehmenden Staat mit unseren Behörden notwendig. Ich glaube, dass die Rahmenbedingungen hierfür vorhanden sind – wie gesagt, im Rahmen des Europa­ratsübereinkommens, mit einem relativ bürokratischen Verfahren.

Jedes bürokratische Verfahren kann natürlich durch eine gute Kooperation entbürokra­tisiert werden und kann vereinfacht und beschleunigt werden. Das ist der Weg, den wir hier gehen wollen. Vor allem haben wir auch, zum Beispiel in Bezug auf Bulgarien, festgestellt: Die Bulgaren wollen gerne in Bulgarien ihre Strafe absitzen, was bei den Rumänen nicht immer der Fall war. Es gibt da also auch Unterschiede zwischen den Nationalitäten, und auch darauf muss man Rücksicht nehmen. (Bundesrat Konecny: Vielleicht gibt es da ... Gefängnisse!)

Das ist möglich; ich weiß es nicht, Herr Bundesrat, ich habe noch kein Gefängnis in Rumänien und noch keines in Bulgarien besucht. Ich werde hoffentlich noch die Mög­lichkeit haben, mir auch das anzusehen, weil mich das sehr interessiert. Aber auch auf diese nationalen Unterschiede wird man Rücksicht nehmen müssen, und da kommen wir sicherlich nicht nur mit dem Gesetz allein aus, sondern es ist notwendig, auch gute Kontakte in diesem Bereich zu pflegen.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie ha­ben jetzt Rumänien und Bulgarien erwähnt. Mit welchen Staaten sind, davon abge­sehen, noch entsprechende Abkommen geplant?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


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