Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 19

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Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Zusatzabkommen sind hier nicht notwendig. Wir bewegen uns hier auch mit Rumänien und Bulgarien im Rahmen des bestehenden Europaratsübereinkommens. Wir versuchen nur hier, durch persönliche Kontakte diese Europaratsübereinkommen „mit Schwung zu belegen“, wenn ich das so banal ausdrücken darf. Es geht hier darum, dass wir versuchen, durch diese Kontakte in diesem Bereich jetzt die Zusammenarbeit zu verbessern. Wir haben hier auch sehr gute Kontakte mit Kroatien und mit dem gesamten Bereich des Westbalkans. Auch hier versuchen wir, durch sehr gute persönliche Kontakte die Rückführung von straffällig gewordenen Menschen zu verbessern. – Das sind momentan unsere Kernschwer­punkte.

Es wäre natürlich auch eine verbesserte Kooperation vor allem mit Schwarzafrika wün­schenswert, insbesondere mit Nigeria, weil wir ja doch relativ viele nigerianische Men­schen – beziehungsweise wir wissen nicht genau, ob sie Nigerianer sind, aber von der Angabe her sind es Menschen aus Nigeria – haben. Auch hier wäre eine bessere Ko­operation wünschenswert. Aber Nigeria ist nicht Mitglied des Europarates, und aus die­sem Grund ist es auch besonders schwierig, diese Menschen tatsächlich rückzuführen. Ähnliches gilt für China, aber mit China haben wir nicht jene Probleme, wie wir sie momentan mit Schwarzafrikanern haben – also von der Anzahl her, in Bezug auf Häft­linge, gibt es keine Probleme.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Konecny, bitte.

 


Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Bundesminister! Was die von Ihnen genannte schwedisch-österreichische Initiative betrifft: Welche Grundlagen oder wel­che Grundideen enthält sie hinsichtlich vorzeitiger Entlassung und von Instrumenten, die wir in unserem Strafvollzug haben, die aber nicht notwendigerweise im Herkunfts­land in gleicher oder gleichwertiger Art gegeben sind?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Hier ist es so, dass es – ich ha­be es schon genannt – das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gibt. Das ist einmal die Grundvoraussetzung. Das steht auch in Zusammenhang mit der Frage – ich kann das hier auch anhand eines Beispiels darlegen –, warum es – damit komme ich wieder auf die Vorfrage zurück – Schwierigkeiten mit anderen Staaten gibt. Zum Beispiel mit der Türkei haben wir die Erfahrung gemacht, dass in der Türkei die Dauer der Frei­heitsstrafe immer relativ hoch ist, dass aber regelmäßig nach Verbüßung von 40 Pro­zent der Freiheitsstrafe die bedingte Entlassung erfolgt. Das ist also in der Türkei so: Sie fassen relativ lange Freiheitsstrafen aus und gehen nach Verbüßung von 40 Pro­zent dessen, was Sie eigentlich abzusitzen hätten, nach Hause.

Ähnlich ist es auch mit anderen Staaten, sodass hier ganz unterschiedliche Systeme bestehen. Genau das ist der Grund, weswegen es so schwierig ist, hier tatsächlich zu einem Ergebnis zu kommen. Wir versuchen, da einen pragmatischen Weg zu finden, um auch das System des Heimatstaates anzuerkennen und mit einfließen zu lassen.

Beim Europaratsübereinkommen ist dies wieder relativ einfach, weil wir ja diesen Aner­kenntnisbeschluss haben, wo der aufnehmende Staat dann die Bedingungen bekannt geben muss, unter denen er den aufzunehmenden Häftling annimmt. Das ist genau die Herausforderung, mit der wir jetzt bei diesem Rahmenbeschluss konfrontiert sind: wie wir das formulieren, damit wir hier einen Konsens finden. Hier sind die Arbeiten noch im Gange, aber genau das ist ein Problem, dem wir uns stellen müssen.

Ein weiteres Problem, das momentan gerade diskutiert wird, besteht auch beim Prinzip der gegenseitigen Anerkennung – ich glaube, auch das ist wichtig –:

 


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