es erforderlich ist, genau festzulegen, für welche Bereiche eine Sachwalterschaft tatsächlich notwendig ist, und vor allem ist es uns auch wichtig, dass wir die Subsidiarität der Sachwalterschaft betonen wollen und vor allem auch auf andere Mittel – zum Beispiel auch auf Hilfe im Verwandtenkreis – hinweisen wollen. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Wichtig ist auch, dass es eine Personensorge geben soll. Das heißt, die Bedeutung des Wirkungskreises von Sachwaltern soll durch möglichst klare Regelungen hervorgehoben werden.
Erstmals soll es aber auch Bestimmungen über medizinische Behandlung von psychisch kranken und geistig behinderten Menschen geben.
Wichtig war uns auch – und das haben wir auch im Nationalrat schon angekündigt und selbstverständlich auch hier im Bundesrat –: Beim Kindsrechts-Änderungsgesetz wurde schon im Jahr 2001 angekündigt, dass es zu einer Abkoppelung des Sachwalterrechts vom Kindschaftsrecht kommen soll, und auch das ist nunmehr vorgesehen.
Wichtig ist auch, dass wir nunmehr auch die Möglichkeit haben, nicht nur Personen als Sachwalter zu bestellen, sondern auch den Verein für Sachwalterschaft als Sachwalter zu bestellen. – Auch das ist, glaube ich, ein sinnvolles Vorgehen, weil wir nämlich – ich habe gerade gestern mit einem Vertreter des Vereines für Sachwalterschaft gesprochen – in der Praxis das Problem zu gewahren haben, dass wir leider Gottes immer weniger Menschen finden, die tatsächlich bereit sind, die Sachwalterschaft für einen anderen Menschen zu übernehmen. Das ist wirklich eine Entwicklung, die mir Sorge bereitet und wo wir uns sicherlich auch darum bemühen müssen, Abhilfe zu schaffen. Ein Teil der Abhilfe ist sicherlich diese Vereinsbestellung, aber damit allein werden wir nicht das Auslangen finden. Ich glaube, wir sind hier noch gefordert, uns auch andere Wege zu überlegen.
Ich habe mir auch überlegt – aber das ist noch nicht in diesem Entwurf enthalten –, ob wir nicht allenfalls auch eine Art Gebührenordnung oder Ähnliches vorsehen sollten, ob es nicht sinnvoll wäre, für den Sachwalter, der ja derzeit praktisch nur auf ehrenamtlicher Basis mit Barauslagen-Ersatz arbeitet – es gibt auch die Möglichkeit einer Belohnung –, auch einen gewissen Gebührensatz vorzusehen, denn dann bestünde natürlich auch die Möglichkeit, das zu versichern, was wiederum eine zusätzliche Möglichkeit für eine Versicherung wäre.
Es geht mir nur darum, dass wir tatsächlich Menschen finden, die bereit sind, sich um andere Menschen zu kümmern. Offensichtlich ist es in unserer Gesellschaft so, dass diese Bereitschaft steigt, wenn auch ein gewisser monetärer Ertrag dabei herausschaut, sehr einfach ausgedrückt.
Ich glaube, so sind auch die Überlegungen dazu. Es kann sein, dass jetzt noch etwas nachkommt, weil mich gerade dieses gestrige Gespräch wirklich mit großer Sorge erfüllt hat und wir uns wirklich auch darum kümmern müssen, dass wir genügend Sachwalter haben, die ihre Aufgabe wahrnehmen und vor allem auch ernst nehmen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesminister! Sie haben von einer Eindämmung der Expansion der Sachwalterschaften gesprochen. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit die teilweise sehr hohen Zahlen an Sachwalterschaften einzelner Rechtsanwälte eingedämmt werden?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Es ist so, dass wir auf Grund von Statistiken wissen, dass es vor allem in Wien wenige, aber doch Rechtsanwalts-
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