Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 32

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Herr Kollege Bieringer, lesen Sie nach oder erkundigen Sie sich! Sie haben es ja von Salzburg-Wals nicht sehr weit nach Deutschland.

Meine Damen und Herren! Wir sind gegen Teststrecken mit einer Geschwindigkeitszu­lassung von 160 km/h. Wir wollen eine verantwortungsvolle Verkehrspolitik, die die Si­cherheit auf Österreichs Straßen zum Ziel hat. Daher werden wir Einspruch erheben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.26


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass der von den Bundesräten Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben, genügend unterstützt und demnach mit in Ver­handlung steht.

Ich erteile dem nächsten Redner, Herrn Bundesrat Tiefnig, das Wort.

 


10.26.10

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Zuerst will ich mich einmal recht herzlich beim Herrn Bundesrat Stadler bedanken (demonstrativer Beifall bei der SPÖ), weil er endlich einmal unseren Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer gelobt hat. In Oberösterreich traut er sich das wahrscheinlich nicht zu tun. (Beifall und Jawohl-Rufe bei der ÖVP.)

Ich will dieses Lob auch Herrn Landesrat Hiesl aussprechen, denn er ist für die Auto­bahnen in Oberösterreich zuständig. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.) Ja, si­cher! Wir haben in Oberösterreich dreispurige Autobahnen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Stadler.) Es sind auch die Gelder und die Mittel vom Land Oberöster­reich gekommen. Ich glaube, es ist wirklich ein Schritt der Annäherung von Seiten der SPÖ, wenn von ihrer Seite auch wieder einmal Lobeshymnen kommen.

Zum Thema 180 km/h sind wir geteilter Meinung. Da ist die Anschauung der SPÖ und auch die der Grünen eine andere. Aber auch in Oberösterreich haben wir eine andere Meinung zu 180 km/h. Wie schon mein Kollege Einwallner als dein Vorredner, ge­schätzter Herr Stadler, ausgeführt hat, gelten die 180 km/h für den Führerscheinent­zug. Sollten die 160 km/h wirklich auf einer Versuchsstrecke kommen, dann gäbe es mit jetzigem Stand einen Führerscheinentzug erst bei 210 km/h. Das ist also ein wich­tiger Schritt auch im Vorfeld dieser angedachten Geschwindigkeitserhöhung in ver­schiedenen Bereichen gewesen. (Bundesrat Stadler: Nur nicht in Oberösterreich!) – Das haben wir ja gesagt! (Bundesrat Stadler: Nur in Oberösterreich sind wir brav! – Bundesrat Boden: Ich hoffe, du stimmst mit uns!)

Ich möchte jetzt auf das Beispiel Deutschland zu sprechen kommen. Es ist so, dort gibt es eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. In Deutschland gibt es auch sehr viele Ge­schwindigkeitsbeschränkungen, wo man nur 100 km/h auf der Autobahn fahren darf. Aber wenn man in Deutschland auf der Autobahn mit 130 km/h unterwegs ist, dann muss man beinahe auf dem Pannenstreifen fahren, denn da fahren alle an einem vor­bei. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.)

Herr Stadler! Ich bin überzeugt davon, dass die Schuld für die Auffahrunfälle nicht nur bei den hohen Geschwindigkeiten liegt, sondern bei der Unaufmerksamkeit der Fahrer. Nur ein Beispiel dafür: Ich bin heute in der Nacht nach Wien gefahren, bin die vorge­schriebenen 130 km/h gefahren und hatte dabei sehr großes Glück, denn der Fahrer vor mir ist eingeschlafen. Da ist vor allem die Wachsamkeit des Hinterherfahrenden das Wichtige. Das gilt auch für Deutschland. (Bundesrat Molzbichler: Das ist aber ein Widerspruch!) In Deutschland ist der Unfallverursacher dann haftbar, wenn er nicht die


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