Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Höfinger. – Bitte.
10.58
Bundesrat
Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wenn man diese Diskussion verfolgt hat, muss man schon feststellen, dass diese
sozusagen die verschiedensten Ausuferungen genommen hat und nicht wirklich auf
den Kern der Sache beschränkt war. (Bundesrat Konecny: O ja, sie geht um den Kern! Dieses Gesetz ist das
Accessoire!)
Was ist denn der Punkt dieses Gesetzes, dieser 9. Führerscheingesetz-Novelle? – Dass ein Führerscheinentzug dann durchgeführt werden kann, wenn Tempo 180 überschritten wird (Bundesrat Stadler: Das haben wir ja jetzt auch schon! Haben wir es oder haben wir es nicht?! – Bundesrat Gruber: Das gibt es ja bereits!) – und nicht erst auf Grund dieser Teststrecke bei Tempo 210. – Wenn man sich das vor Augen führt, dann ist es, denke ich, durchaus angebracht, einer solchen Gesetzesvorlage zuzustimmen.
Was aber, meinen Damen und Herren, haben wir dazu bis jetzt an Ausführungen hier vernommen? – Ablehnung wurde aus dem Grunde ausgesprochen, weil man gegen Tempo 160 sei. Aber: Wer dies so begründet, der muss sich auch den Vorwurf gefallen lassen – das lasse ich so stehen –, für eine Freigabe bis Tempo 210 zu sein (Bundesrat Stadler: Das ist ein Wahnsinn! – Bundesrat Konecny: Zuhören, Herr Kollege! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) und dass erst ab Tempo 210 der Führerschein entzogen werden soll. (Bundesrat Stadler: Wir haben 180, und wir bleiben bei 180!)
Das ist im Zusammenhang mit diesem Gesetz nämlich etwas an den Haaren herbeigezogen, Herr Kollege, denn es ist eine sehr seichte Begründung. (Bundesrat Gruber: Das ist das Wort im Mund umdrehen!) Das wäre so, wie wenn ich sagen würde, ich bin in Zukunft gegen jedes Strafgesetz, das eine Tätlichkeit voraussetzt, denn ich bin grundsätzlich gegen Gewalt. Also, wie gesagt, diese Conclusio ist nicht richtig. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Frau Kollegin, Sie haben gemeint, dass wir uns mitschuldig machen beim Tempo 160, wenn wir diesem Gesetz zustimmen. (Bundesrat Stadler: Genau das ist der Punkt!) Genau das ist nämlich nicht der Punkt. Herr Kollege! Haben Sie ...? (Bundesrat Konecny: Genau das ist der Punkt!) Ja, dann bringen wir es auf den Punkt, Herr Professor Konecny: Würde die Teststrecke nicht eingerichtet werden, wenn wir heute gegen dieses Gesetz stimmen würden? – Nein – und genau das ist der Punkt! Es geht darum, und glauben Sie mir ... (Bundesrat Konecny: Der Punkt ist, dass das ohne Parlament geht, und das ist eine Frechheit!) Ja, aber das diskutieren wir heute nicht! Das ist der Punkt, um den es geht. (Bundesrat Gruber: Man kann es nicht voneinander trennen, das gehört zusammen!) Man kann über Tempo 160 denken, wie man will, das gebe ich ehrlich zu. Ich habe auch meine Bedenken, und das bringe ich hier ganz genau auf den Punkt. (Demonstrativer Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie demonstrativer Beifall bei Bundesräten der Grünen. – Bundesrat Konecny: Dann stimmen Sie mit uns!) Aber ich muss mir die ehrliche Frage stellen: Wenn ich diesem Gesetz nicht zustimme (Bundesrat Konecny: Fangen Sie mit dem nicht an, das ist in Ihrer Partei nicht gesund!), würde ich diese Teststrecke heute verhindern können? – Bei Gott nicht, sondern ich würde die Aufstockung auf 210 billigen. Das ist nämlich der Punkt, um den es heute geht und den wir hier diskutieren müssen! (Beifall bei der ÖVP.)
Der Umkehrschluss daraus ist ganz klar: Wer heute diesem Gesetz nicht zustimmt, billigt den Führerscheinentzug ab 210 und billigt in jedem Fall die Teststrecke mit 160. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Mitterer.)
11.02
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