Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 50

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Zwischen Tenneck und Golling sind zwei lange Autobahntunnel, dort war gestern um 14.30 Uhr – Sie können es nachkontrollieren – auf der Überkopf-Tafel „Panne“ zu lesen, und im selben Moment „60 km/h“. Ich habe die Geschwindigkeit meines Autos auf 60 Stundenkilometer reduziert, aber ich war der Einzige, Herr Staatssekretär, der mit 60 km/h durch den Tunnel gefahren ist! Sogar LKW haben mich von hinten an­geblinkt und sind mir links vorgefahren – im Autobahntunnel! (Bundesrat Ing. Kampl: Das ist es ja!) Entweder können die Herrschaften das Wort „Panne“ nicht lesen, oder sie kennen nicht einmal die „60 km/h“-Tafel.

Es war toll, es hat super funktioniert: „Panne“ im Tunnel; aber es hat sich niemand daran gehalten! Darum frage ich mich, Herr Staatssekretär: Wo sind die Ressourcen? Wo ist das Innenministerium? Wo ist die Polizei? – Der Tunnel ist überwacht, dort lau­fen Kameras. Wo werden Leute wie dieser LKW-Fahrer, der überholt hat, zur Verant­wortung gezogen? – Es hilft mir die modernste Technik zur Steuerung des Verkehrs nichts, wenn die Leute, die im Auto sitzen und fahren, gar nicht darauf eingehen oder es einfach ignorieren. Dann hilft uns das, bitte, nichts!

Das wollte ich Ihnen nur aus der Praxis gesagt haben. Sie können es überprüfen: Es war gestern um 14.30 Uhr auf der Tauernautobahn zwischen Werfen und Golling. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.37


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Noch eine Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag, Ein­spruch zu erheben, ist somit angenommen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich habe noch eine weitere Mitteilung zu machen: Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Einwallner, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

11.38.372. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden (1262 d.B. und 1275 d.B. sowie 7471/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Mosbacher übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


11.39.09

Berichterstatterin Maria Mosbacher: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautge­setz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geän-


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