setzung der EU-Richtlinie bezüglich der Interoperabilitätsrichtlinie – ein fürchterliches Wort –, sprich die automatisierte Vignettenkontrolle, Strafverschärfungen für Vignettensünder. Damit haben wir sicher kein Problem. Es ist auch nicht prinzipiell die Querfinanzierung von der Straße zur Schiene, mit der wir das Problem haben. Das fordern wir schon seit langem, das fordern wir seit Jahren, und es wäre seit Jahren mit der alten Wegekostenrichtlinie möglich gewesen, wie man jetzt sieht, denn jetzt geht es auch mit der alten Wegekostenrichtlinie, und es ist immer bestritten worden, dass es geht. Jetzt geht es plötzlich. Also das ist nicht unser Problem.
Unser Problem ist, wie diese Querfinanzierung vor sich gehen wird und geregelt werden soll. Ich befürchte, dass dieses Problem nicht nur wir haben werden, also nicht nur wir Grünen, sondern auch der EuGH, und dass diese Vorlage jetzt wieder nicht EU-konform ist. Diese Sorge haben auch nicht nur wir, sondern die haben auch das Land Tirol und die Brenner Eisenbahn GmbH in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht.
Die Brenner Eisenbahn GmbH formuliert es so: Die Regelung erscheint völlig verfehlt. Bereits die geltende europäische Mautregelung nach der Richtlinie 1999/62/EG, allgemein bekannt als Wegekostenrichtlinie, deren Umsetzung in Artikel 2 Z 27 des Entwurfes dargetan wird, verbietet diskriminierende Mauteinhebungen. Es darf in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Brenner-Maut-Gesetz und zur Teilstreckenmaut verwiesen werden.
Nur vielleicht noch kurz zur Erläuterung: Die Rückzahlung der erhöhten Maut ist jetzt gerade im Anlaufen. Dadurch, dass es mehr oder weniger nur auf der Scheitelstrecke eine erhöhte Maut gegeben hat, hat der EuGH das wieder aufgehoben, und es sind jetzt 300 Millionen €, die mehr oder weniger in den Rauchfang geschrieben worden sind, weil es einfach falsch formuliert und falsch geregelt war.
Jetzt machen wir das Gleiche wieder. Jetzt wollen Sie wieder nur die Scheitelstrecke bemauten und das Unterinntal nicht, obwohl der EuGH die alte Mautregelung eben gerade deshalb aufgehoben hat, weil sich das laut EuGH zu Lasten der Verkehrsunternehmer auswirkt, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind. Sprich: Durch diese Bemautung einer Teilstrecke und nicht der Gesamtstrecke wurden die österreichischen Frächter mehr oder weniger verschont. Das ist eine Wettbewerbsverzerrung. Damit wird das Gesetz aufgehoben – und tschüss!
Wenn wir jetzt wieder beschließen, dass die Maut nur für die Scheitelstrecke erhöht werden soll, dann kommt mir das ein bisschen so vor, als würden Sie es darauf anlegen, dass der EuGH das Gesetz wieder aufhebt und dass dann die Europäische Union wieder den schwarzen Peter zugespielt bekommt für etwas, was eigentlich wir hier verursacht haben.
Sowohl das Land Tirol als auch die Brenner Eisenbahn GmbH schlagen vor, diese Querfinanzierungsmöglichkeit allgemein im Gesetz festzuschreiben und auf alle Strecken auszudehnen, auf denen es die EU-Richtlinie zulässt, und das sind laut Zitat der Tiroler Stellungnahme die Strecke Paris–Straßburg–Stuttgart–Wien–Bratislava, die Strecke Prag–Linz, die Strecke Danzig–Warschau–Brünn–Bratislava–Wien.
Die Brenner Eisenbahn GmbH macht noch einen besseren Vorschlag, die schreibt: Die Querfinanzierung sollte systematisch in das Bundesstraßen-Mautgesetz hineingenommen werden, und zwar mit einer Verpflichtung des Ministers, die höchstmöglichen Aufschläge zu verrechnen und festzusetzen.
Der Vorschlag vom Land Tirol gefällt mir auch besonders gut, nämlich statt der geplanten Rückstellungen in der ASFINAG mit den zusätzlichen Geldern aus dieser Mauteinnahme einen Fonds zu speisen. Das finde ich an und für sich auch viel besser, denn
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