Seiten der Fachhochschulen hört man, dass das die Chancen von Absolventinnen und Absolventen, wenn sie sich international bewerben, vermindern würde. Da vor allem Fachhochschulen sehr oft Wert darauf legen, internationale Ausbildung anzubieten, ist das für sie natürlich ein Nachteil.
Ich muss vorausschicken, es gibt immer wieder Diskussionen, ob ein Abschluss an einer Fachhochschule als gleichwertig zu betrachten sei mit einem Abschluss an einer Universität. Ich denke, das ist absolut der Fall, es handelt sich um eine andere Art des Lernens, um andere Zielsetzungen, um andere Schwerpunktsetzungen. Meiner Meinung nach ist es aber den Studierenden je nach Interesse selbst zu überlassen, welche Form des Lernens und der Ausbildung sie für sich als zielführender erachten. Beide Abschlüsse sind meiner Meinung nach als gleichwertig anzusehen.
Wir stimmen also diesem prinzipiellen Ziel, eine internationale Vergleichbarkeit von Titeln zu schaffen, durchaus zu – mit dieser Novelle wird dieses Ziel aber nicht erreicht. Das können Sie daran sehen, wenn Sie sich den § 5 Abs. 2 näher anschauen. Nach diesem Paragraphen wird es in Zukunft folgende Abschlüsse geben: einen „Bachelor“ für Fachhochschul-Bachelorstudiengänge, für Fachhochschul-Masterstudiengänge entweder „Master“ oder „Diplom-Ingenieurin“/„Diplom-Ingenieur“, wobei man sagen muss, dass auch dieser Abschluss des Diplom-Ingenieurs oder der Diplom-Ingenieurin international keine Vergleichbarkeit hat, das ist also schon ein Problem. Bei diesen Titeln wird dann jeweils ein Zusatz die Fächergruppe bezeichnend angefügt.
Bei Fachhochschul-Diplomstudiengängen werden die Titel aber weiterhin lauten: „Magister“/„Magistra“ oder „Diplom-Ingenieurin“/„Diplom-Ingenieur“ mit dem Zusatz „FH“.
Das heißt, bei den einen Titeln wird eine internationale Vergleichbarkeit gegeben sein, bei den anderen Titeln erhält man genau diesen Zusatz, der offenbar international verwirrend ist, weiterhin aufrecht. Die Novelle wird ihrem eigenen Anspruch also nur in Teilen gerecht, und auf diese Inkonsistenz wollen wir mit unserer Ablehnung hinweisen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.19
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile es ihr.
9.19
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur grünen Fraktion werden wir heute diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen, und zwar deshalb, weil es in diesem Fall ja eigentlich nur um eine terminologische Anpassung geht.
Es ist richtig, wie Kollegin Konrad ausgeführt hat, dass es in Zukunft vier verschiedene Titel geben wird. Ich bin dennoch sehr zuversichtlich, dass es mittelfristig schlussendlich nur mehr diese beiden auch international anerkannten Titel, nämlich „Bachelor“ und „Master“, geben wird. Wie uns im Ausschuss auf Anfrage bekannt gegeben wurde, sind ja momentan ungefähr erst 50 Prozent der Fachhochschulen in diesen Bologna-Prozess quasi positiv eingestiegen, und die anderen 50 Prozent noch nicht. Ich gehe davon aus, dass auch diese Fachhochschulen natürlich ein evidentes Interesse daran haben, sich diesem Prozess anzuschließen, und schlussendlich wird es dann auch dort diese Titel geben.
Ich finde es ehrlich gesagt sehr erfreulich – und es ist nicht zuletzt ein Vorstoß der SPÖ gewesen, der im Nationalrat dann schlussendlich in diesem Antrag, einem Antrag von drei Parteien, gegipfelt hat –, dass nämlich gerade dieser Zusatz, der jetzt angesprochen wurde, dieser „FH“-Zusatz, in Zukunft nur mehr sozusagen freiwillig vom oder von der jeweiligen Studierenden angeführt werden kann, dass dies aber zukünftig in
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