Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 26

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satzqualifikation als Erwachsenenbildner liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen. Diese Entschließung lautet:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, die So­zial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten an den Universitäten über die not­wendige Schaffung eines ausreichenden Lehrveranstaltungsangebotes in den Berei­chen Pädagogik und Didaktik für die Studenten der Sozial- und Wirtschaftswissen­schaftlichen Fakultäten für eine Zusatzqualifikation als Erwachsenenbildner zu infor­mieren und sich für die Umsetzung dieser berechtigten Forderung der Studierenden einzusetzen. Die Situation berufstätiger Studierender soll dabei besonders berücksich­tigt werden.


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Schnider. Ich erteile es ihm.

 


10.00.00

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Es kann schon vorkommen, dass man Briefe und Mails ver­schickt und sich, was den Adressaten betrifft, einfach irrt. (Bundesrätin Dr. Lichten­ecker: Aber! Aber!) Es kann auch passieren, dass man Entschließungsanträge formu­liert, in denen man den Adressaten ebenfalls nicht richtig einsetzt. Denn wenn heute Universitäten und Hochschulen autonom sind – und ich glaube, wir können mit gutem Recht sagen, dass es eine sehr gute Entwicklung ist, dass dort selbständig entschie­den werden kann, was wo gemacht wird, dass man selbständig Informationen einholt, dass man selbstständig mit den zuständigen Gremien, Zielgruppen und Interessenten darüber redet, was man wo wie tun könnte –, dann muss ich sagen, es ist das sehr, sehr gut.

Daher glaube ich, dass es nicht sinnvoll ist, dass man sagt, es gelte, eine Hochschule über irgendeinen Bedarf zu informieren – wie es hier steht –, sich für die Umsetzung dieser berechtigten Forderung einzusetzen und als Adressatin dafür die Bundesminis­terin zu benennen. Dazu muss ich sagen, irgendwie hat da etwas von der Vorstellung, wer welche Aufgabe zu übernehmen hat, nicht ganz funktioniert. Deshalb können wir – dies als erster Punkt – diesem Antrag nicht näher treten.

Zweite Geschichte: Ich bin ja heute schon gefragt worden, wo überall ich tätig bin oder nicht tätig bin. Wenn ich mir all die Angebote anschaue, die es diesbezüglich auf der Universität Wien gibt – um jetzt nur diese zu nennen –, dann muss man zuerst einmal sagen, dass es heute die freie Wahl der Fächer gibt; dafür kann man sich heute frei entscheiden oder nicht entscheiden. Das heißt, man denkt eigentlich daran – und ich halte das für sehr sinnvoll –, dass man fächerübergreifend schaut, in welcher Fakultät, in welchem Institut das angeboten wird, was ich mit hereinnehme.

Wenn ich in das Verzeichnis der Uni Wien blicke und dort unter der Nummer 190576 „Lernen mit Erwachsenen – Methoden der Erwachsenenbildung“ lese, unter 190692 „Aktuelle Brennpunkte und Kontroversen der Erwachsenenbildung“, unter 190743 „Ein­führung in die Erwachsenenbildung“ und so weiter, dann frage ich mich, liebe Kollegin­nen und Kollegen, warum es vonnöten ist, dass wir auch dort noch, wo Sie es wün­schen, pädagogische und didaktische Angebote für die Erwachsenenbildung machen. Ich halte es zwar für ein wichtiges Anliegen – und wir haben es vor einigen Tagen gele­sen –, dass die Mediziner auch ein bisschen didaktisches und pädagogisches Gespür brauchen könnten, aber es kann ja nicht so ausarten, dass die Medizinische Fakultät ebenfalls ein pädagogisches Erwachsenenbildungsprogramm anbietet und dann im


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