Zur Vorbeugung des Missbrauchs von Behörden und diplomatischen Vertretungen ist es notwendig, dass diese von den zuständigen Ministerien besser überwacht werden.
Der Reisepass ist für jede Person ein besonderes Dokument, daher haben die Daten und die Datensicherheit auch eine besondere Bedeutung. Ich werde dem Gesetz die Zustimmung geben.
Zu Punkt 4, Änderung des Meldegesetzes: Die Änderung des Meldegesetzes ist ein sehr lang gehegter Wunsch der Gemeindevertreter, vor allem der Bürgermeister. Der Gemeindebund, der Österreichische Städtebund haben diese Forderung schon lange gestellt. Daher ist es sehr erfreulich, Frau Bundesministerin, dass diese Novellierung durchgezogen wurde.
Im Jahre 1991 wurde die letzte Novellierung des
Meldegesetzes vorgenommen. Da eine Wohnsitzänderung immer häufiger vorgenommen
wird und vor allem die Beweglichkeit der Bürger in Richtung Ballungsräume
immer mehr zunimmt, ist es notwendig, dass die bisherigen Meldezettel nur mit
einer Rubrik erweitert werden, nämlich mit derjenigen bezüglich des
Familienstandes. Gerade dem Familienstand wird von allen politischen
Verantwortlichen immer mehr Bedeutung in einer Gemeinde zugemessen. Daher ist
die Erhebung des Familienstandes auf dem neuen Meldezettel sehr zu begrüßen.
Mit diesem Zusatz im Melderegister kann eine Gemeinde besser auf die Bedürfnisse
der Gemeindebürger eingehen und so auch verantwortliche Maßnahmen einleiten. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)
13.23
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
13.23
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel
(ÖVP, Wien): Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir
sprechen heute über das Passgesetz und das Meldegesetz. Beim Meldegesetz wurde
seitens Frau Kollegin Kerschbaumer (Bundesrat Gruber: Kerschbaum!)
beanstandet, dass nun der Familienstand erhoben wird. Bitte, ich meine,
wenn das für die Grünen ein Problem ist – offensichtlich ändert sich bei
Ihnen der Familienstand so oft, dass man das nicht mehr erfassen kann, weil es
so schnell geht. (He-Rufe und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrat
Reisenberger: Stillos!)
Das Zweite ist also das Passgesetz. Nun, Frau Kollegin Kerschbaumer (Bundesrat Gruber: Kerschbaum!), ich kann mich erinnern, dass der Bundesrat einmal die Gelegenheit hatte, das Bundeskriminalamt zu besuchen. Hätte zum Beispiel jemand von Ihrer Partei auch daran beziehungsweise auch am Besuch des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung teilgenommen, dann hätten Sie erkennen können, dass der jetzige Pass nicht absolut fälschungssicher ist, wie Sie das behaupten. Da hätten Sie gesehen, mit welcher Akribie Pässe gefälscht werden.
Außerdem darf ich an eine Veranstaltung erinnern, zu der seitens der Frau Bundesministerin, des Vorsitzenden des Innenausschusses des Nationalrates und auch von mir eingeladen wurde, wo auf sachlicher Ebene einerseits dargestellt wurde, dass der Pass nicht fälschungssicher ist, andererseits aber auch, welche neuen Möglichkeiten mit dem neuen Pass gegeben sind, um den Fälscherwerkstätten zumindest für eine gewisse Zeit das Handwerk zu legen.
Zur Stellungnahme des Datenschutzrates: Der Datenschutzrat muss natürlich im Interesse dieser Einrichtung eine derartige Stellungnahme abgeben. Die Frau Bundesministerin für Inneres hat allerdings die Aufgabe, eine Interessenabwägung zu treffen, die natürlich auch in Richtung des Schutzes der österreichischen und der europäischen
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