Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 53

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Die Situation ist jetzt folgendermaßen: Der gewerbliche Masseur darf nicht als Heil­masseur arbeiten, und der Heilmasseur, der vielleicht angestellt ist, darf keine Gesun­den behandeln, denn er darf nur auf Zuweisung eines Arztes arbeiten.

Ich fordere daher jene hier herinnen, die da sagen, es solle sich jeder privat um seine Gesundheit kümmern, dazu auf, einmal darüber nachzudenken, dass das dann offen­sichtlich nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gar nicht mehr möglich sein wird.

Daher darf ich Sie bitten, dass wir uns darauf einigen, dass es bei diesem Gesetz hei­ßen soll: Zurück an den Start!

Ich fordere Sie auf: Machen wir in diesem Bereich etwas Ordentliches! Schaffen wir ein Berufsbild eines gewerblichen Masseurs mit der Berechtigung, Heilmassagen durchzu­führen! Und erkennen wir vor allem jene Vorschulungen, die bereits absolviert wurden, an, und auch alle Zusatzausbildungen, damit dieser Masseur tätig werden kann und so weiterhin seine Existenz sichern kann – und damit wir die Existenzen dieser 3 500 Be­triebe in Österreich mit zurzeit 190 Lehrlingen sichern können!

Ich kann Ihnen sagen: In diesen Betrieben besteht auch weiterhin die Bereitschaft, Lehrlinge auszubilden. Das ist nämlich ein sehr interessantes Berufsbild.

Die Sozialdemokraten haben daher einen Entschließungsantrag zu diesem Tagesord­nungspunkt vorbereitet, den ich Ihnen kurz zur Kenntnis bringen darf.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Rechtsbedingungen für Gewerbliche Masseure und Heilmasseure

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage betreffend Novellie­rung des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes mit der Zielsetzung, ein einheitliches Berufsbild eines Gewerblichen Masseurs mit der Berechtigung, Heilmas­sagen durchzuführen, auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen. Dabei ist die volle Anerkennung des Lehrabschlusses des Gewerblichen Masseurs für die Aus­übung der Heilmasseurtätigkeit sicherzustellen.

Weiters sollen die Zusatzkenntnisse im Bereich der Pathologie sowie für das Handling der Dokumentation bei der Behandlung des Patienten durch den Heilmasseur praxis­orientiert durch den Nachweis einer Aufschulung zu belegen sein. Bereits absolvierte Ausbildungsgänge, die diese Bereiche abdecken, sind anzuerkennen. Schließlich ist anzustreben, dass das neu zu schaffende Berufsbild des Gewerblichen Masseurs mit der Berechtigung, Heilmassagen durchzuführen, einem Lehrberuf entspricht.

*****

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, sich diesem Entschließungsantrag an­zuschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

14.19


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.20.01

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich jetzt nicht mit dem Medizinischen


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