Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 79

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gesetz, das Bausparkassengesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbrief­gesetz, das E-Geldgesetz, das Börsegesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Wert­papieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Betriebliche Mitarbei­tervorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz und das Versicherungsaufsichts­gesetz geändert werden (Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 – FMA-ÄG 2005) (1279 d.B. und 1321 d.B. sowie 7494/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Mag. Klug übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


15.58.43

Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der vorliegende Gesetzesbeschluss zum Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 liegt allen Kolle­ginnen und Kollegen in schriftlicher Form vor. Ich darf mich daher auf die Antragstel­lung beschränken.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier. – Bitte.

 


16.00.00

Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Das zur Debatte stehende Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz bringt für die zuständigen Behörden eine Erweiterung ihres Instrumentariums. Die Erweiterung der Befugnisse der Finanzmarktaufsicht ist, ohne diese Befugnisse im Detail aufzuzäh­len, notwendig und gerechtfertigt. Darüber besteht Konsens. Wir werden deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Die Finanzmarktaufsicht soll in ihren Bemühungen, den Missbrauch der Finanzmärkte zu bekämpfen, zu Recht gestärkt werden. Es ist unbestritten, dass eine Volkswirtschaft funktionierende Kapitalmärkte braucht, Kapitalmärkte, auf denen nicht Wildwest- bezie­hungsweise Nicht-Regeln gelten oder Wildwestmanieren dominieren, sondern Ord­nungsprinzipien eines Rechtsstaates, die auch eingehalten werden und deren Einhal­tung von einer eigenen Behörde überwacht wird.

Wir sollten aber dieses Gesetz nicht beschließen, ohne uns der Grenzen bewusst zu sein, die einer solchen Aufsichtsbehörde gesetzt sind, der Grenzen einer nationalen Behörde eines kleinen Landes angesichts ungeheurer Summen, die auf den Finanz­märkten transferiert werden. Angesichts dieser ungeheuren Dynamik nimmt sich auch die Erhöhung des Strafrahmens auf 50 000 € beziehungsweise 30 000 € bescheiden aus. Es ist eher leichtgläubig oder sogar naiv, wenn es im Vorblatt der Gesetzesinitia­tive heißt, man erhoffe sich von dieser Initiative generalpräventive Wirkung. Das ist nicht anzunehmen, denn die abschreckende Wirkung wird zwar bei den Kleinen im tolerablen Bereich liegen, aber die große Gefahr kommt ja von der den Finanzmärkten innewohnenden Anarchie. Man spricht nicht umsonst vom Casino-Kapitalismus. Von dort kommt die eigentliche Aushöhlung von geordneten Kapitalmärkten und unserer Volkswirtschaften.

Das „schnelle Geld“ verführt und beflügelt die Phantasie, die Vernunft wird ausgeschal­tet, Strafandrohungen werden unwirksam, noch dazu vor einem gesellschaftlichen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite