Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht liegt dem Hohen Haus, liegt den Kolleginnen und Kollegen in schriftlicher Form vor. Daher darf ich zusammenfassen:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
erstens gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
zweitens dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung.
Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun stimmen wir über den Antrag ab, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies wieder Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des
Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (1269 d.B. und 1323 d.B. sowie
7496/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Todt übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Todt: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird.
Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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