Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
16.59
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Die Novellierung des Bundeshaushaltsrechts steht derzeit im Blickwinkel vieler finanzpolitischer Gespräche. Einen Teil davon, die so genannte Verlängerung der Flexibilisierungsklausel – beziehungsweise konkreter die Aufhebung der Befristung –, haben wir heute unter diesem Tagesordnungspunkt zu behandeln.
Die Einführung dieser Flexibilisierungsklausel – ich möchte das in diesem Zusammenhang doch erwähnen – ist unter maßgeblicher Gestaltung eines sozialdemokratischen Finanzministers zustande gekommen, und sie war zweifelsohne keine Selbstverständlichkeit. Es war das ein unbekanntes Wesen, es gab viele Diskussionen und viele Unsicherheiten, und daher wurde sie letztlich auch nur befristet und freiwillig eingeführt.
Inzwischen hat sich die Flexibilisierungsklausel – das möchte ich vorsichtig bewertend feststellen – zu einer kleinen Erfolgsgeschichte herauskristallisiert. Mit der Aufhebung der gesetzlichen Befristung wollen wir einem modernen Staat den Weg zu einem flexiblen Haushaltsrecht ebnen – letztlich auch deshalb, um rasch auf negative Entwicklungen reagieren zu können, ohne stark an das komplizierte Procedere des Haushaltsrechts gebunden zu sein.
Die Aufhebung dieser Befristung wird nach unserer Einschätzung letztlich für bestimmte Einrichtungen im Bundesdienst zu mehr Flexibilität, gepaart mit Eigenverantwortung, zu mehr Wirtschaftlichkeit und Kostenbewusstsein führen.
Die SPÖ hat dieses Instrument einer flexiblen
Haushaltsführung immer unterstützt – allerdings füge ich an dieser Stelle
bewusst hinzu: wenn es richtig und wirtschaftspolitisch vernünftig eingesetzt
wird. (Präsidentin Roth-Halvax übernimmt wieder den Vorsitz.)
All jene Kolleginnen und Kollegen, die in die Beratungen zur Novellierung des Haushaltsrechts eingebunden waren beziehungsweise sind, wissen, dass das ein vorsichtiger Blick in die Zukunft ist. Vieles wird derzeit diskutiert, ist in Bewegung, aber ob es zu einer großen Reform des Bundeshaushaltsrechtes kommen wird, kann man jetzt wahrscheinlich noch nicht ganz abschätzen; es gibt jedenfalls durchaus gute Einzelgespräche darüber.
Zurückkommend zu dieser Aufhebung der Befristung der Flexibilisierungsklausel: Damit wurden einige Projekte in den vergangenen Jahren durchaus positiv umgesetzt, sodass aus unserer Sicht eine Fortführung dieser Projekte sinnvoll erscheint. Wir werden daher dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.02
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. Ich erteile es ihm.
17.02
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da sich Einvernehmen über die Nichtbeeinspruchung dieses Gesetzesbeschlusses abzeichnet, ist in dieser Debatte keine große Überzeugungsarbeit notwendig. Der Erfolg der vom früheren Finanzminister
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