Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 94

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


16.59.08

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Die Novellierung des Bundeshaushaltsrechts steht derzeit im Blickwinkel vieler finanzpolitischer Gespräche. Einen Teil davon, die so genannte Verlängerung der Fle­xibilisierungsklausel – beziehungsweise konkreter die Aufhebung der Befristung –, ha­ben wir heute unter diesem Tagesordnungspunkt zu behandeln.

Die Einführung dieser Flexibilisierungsklausel – ich möchte das in diesem Zusammen­hang doch erwähnen – ist unter maßgeblicher Gestaltung eines sozialdemokratischen Finanzministers zustande gekommen, und sie war zweifelsohne keine Selbstverständ­lichkeit. Es war das ein unbekanntes Wesen, es gab viele Diskussionen und viele Unsi­cherheiten, und daher wurde sie letztlich auch nur befristet und freiwillig eingeführt.

Inzwischen hat sich die Flexibilisierungsklausel – das möchte ich vorsichtig bewertend feststellen – zu einer kleinen Erfolgsgeschichte herauskristallisiert. Mit der Aufhebung der gesetzlichen Befristung wollen wir einem modernen Staat den Weg zu einem fle­xiblen Haushaltsrecht ebnen – letztlich auch deshalb, um rasch auf negative Entwick­lungen reagieren zu können, ohne stark an das komplizierte Procedere des Haushalts­rechts gebunden zu sein.

Die Aufhebung dieser Befristung wird nach unserer Einschätzung letztlich für be­stimmte Einrichtungen im Bundesdienst zu mehr Flexibilität, gepaart mit Eigenverant­wortung, zu mehr Wirtschaftlichkeit und Kostenbewusstsein führen.

Die SPÖ hat dieses Instrument einer flexiblen Haushaltsführung immer unterstützt – al­lerdings füge ich an dieser Stelle bewusst hinzu: wenn es richtig und wirtschaftspoli­tisch vernünftig eingesetzt wird. (Präsidentin Roth-Halvax übernimmt wieder den Vor­sitz.)

All jene Kolleginnen und Kollegen, die in die Beratungen zur Novellierung des Haus­haltsrechts eingebunden waren beziehungsweise sind, wissen, dass das ein vorsichti­ger Blick in die Zukunft ist. Vieles wird derzeit diskutiert, ist in Bewegung, aber ob es zu einer großen Reform des Bundeshaushaltsrechtes kommen wird, kann man jetzt wahr­scheinlich noch nicht ganz abschätzen; es gibt jedenfalls durchaus gute Einzelgesprä­che darüber.

Zurückkommend zu dieser Aufhebung der Befristung der Flexibilisierungsklausel: Da­mit wurden einige Projekte in den vergangenen Jahren durchaus positiv umgesetzt, so­dass aus unserer Sicht eine Fortführung dieser Projekte sinnvoll erscheint. Wir werden daher dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.02


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsi­dent Weiss. Ich erteile es ihm.

 


17.02.42

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da sich Einvernehmen über die Nichtbe­einspruchung dieses Gesetzesbeschlusses abzeichnet, ist in dieser Debatte keine große Überzeugungsarbeit notwendig. Der Erfolg der vom früheren Finanzminister


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