Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 30

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zu evaluieren: Was hat das Umweltprogramm gebracht? Wo sind Maßnahmen weiter­zuführen und wo nicht? Und auf Grund dieser Evaluierungsbasis habe ich ja auch das neue Umweltprogramm entwickelt. Wir haben von über 80 Maßnahmen, die wir in der Vergangenheit hatten, auf 30 Maßnahmen in der Zukunft reduziert, weil wir gesehen haben, dass einzelne Themen sehr aufwendig sind, aber keine Umweltauswirkung ha­ben.

Wenn Sie mich fragen – und das ist eine ganz gefährliche Frage –: Welche Auswir­kungen hat das Umweltprogramm auf die kleinstrukturierte Landwirtschaft?, so ist die Frage ja per se schon, sage ich, unmöglich – und zwar deswegen, weil per se die De­finition von Umweltprogramm lautet: Umweltnutzen und -wirken in der Landwirtschaft – egal, ob im großstrukturierten oder im kleinstrukturierten Betrieb.

Für die Frage, ob wir einem kleinen oder großen Betrieb helfen, ist die Frage der GAP-Reform der ersten Säule, die Frage der Investitionsförderung, der Grenzen – bis wie weit gibt man eine Förderung?, moduliert man bei Großbetrieben: ja oder nein? – von Bedeutung. Das sind die Parameter, die betriebswirtschaftlich wirken! – Das Umwelt­programm hingegen gibt Euros für Umweltleistung, egal, ob klein oder groß, und hat deswegen auch per se – und so steht es auch in den Definitionen – nicht Rücksicht darauf zu nehmen, ob die Landwirtschaft kleinstrukturiert oder großstrukturiert ist.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Damit ist die Fragestunde beendet.

09.56.14Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfäl­tigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2184/AB-BR/2006 bis 2194/AB-BR/2006 und des Nominierungsschreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilun­gen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Republik Österreich

Dr. Wolfgang Schüssel

Bundeskanzler

Frau

Präsidentin

des Bundesrates

Sissy Roth-Halvax

Parlament

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

Wien, am 21. März 2006

GZ 405.828/0008-IV/5/2006

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass der Ministerrat anlässlich seiner 126. Sitzung am 16. März 2006 unter Punkt 30, entsprechend diesbezüglich


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