zu evaluieren: Was hat das Umweltprogramm gebracht? Wo sind Maßnahmen weiterzuführen und wo nicht? Und auf Grund dieser Evaluierungsbasis habe ich ja auch das neue Umweltprogramm entwickelt. Wir haben von über 80 Maßnahmen, die wir in der Vergangenheit hatten, auf 30 Maßnahmen in der Zukunft reduziert, weil wir gesehen haben, dass einzelne Themen sehr aufwendig sind, aber keine Umweltauswirkung haben.
Wenn Sie mich fragen – und das ist eine ganz gefährliche Frage –: Welche Auswirkungen hat das Umweltprogramm auf die kleinstrukturierte Landwirtschaft?, so ist die Frage ja per se schon, sage ich, unmöglich – und zwar deswegen, weil per se die Definition von Umweltprogramm lautet: Umweltnutzen und -wirken in der Landwirtschaft – egal, ob im großstrukturierten oder im kleinstrukturierten Betrieb.
Für die Frage, ob wir einem kleinen oder großen Betrieb helfen, ist die Frage der GAP-Reform der ersten Säule, die Frage der Investitionsförderung, der Grenzen – bis wie weit gibt man eine Förderung?, moduliert man bei Großbetrieben: ja oder nein? – von Bedeutung. Das sind die Parameter, die betriebswirtschaftlich wirken! – Das Umweltprogramm hingegen gibt Euros für Umweltleistung, egal, ob klein oder groß, und hat deswegen auch per se – und so steht es auch in den Definitionen – nicht Rücksicht darauf zu nehmen, ob die Landwirtschaft kleinstrukturiert oder großstrukturiert ist.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.
Damit ist die Fragestunde beendet.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2184/AB-BR/2006 bis 2194/AB-BR/2006 und des Nominierungsschreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Republik Österreich
Bundeskanzler
Frau
Präsidentin
des Bundesrates
Parlament
Dr. Karl Renner-Ring 3
1017 Wien
Wien, am 21. März 2006
GZ 405.828/0008-IV/5/2006
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass der Ministerrat anlässlich seiner 126. Sitzung am 16. März 2006 unter Punkt 30, entsprechend diesbezüglich
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