Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend das Protokoll zu dem am 23. Februar 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen im Sinne des Artikels 3 Abs. 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem
Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend das Protokoll zu dem am 8. Jänner 1998 unterzeichneten Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) (1299 d.B. und 1381 d.B. sowie 7518/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wolfinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrte Frau Präsident!
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz über Patientenverfügungen
(Patientenverfügungs-Gesetz).
Der Inhalt des
Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme zur Antragstellung.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
12.30
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das im gegenständlichen Tagesordnungspunkt behandelte Patientenverfügungs-Gesetz – und da möchte ich doch eine grundsätzliche Einstellung der SPÖ vorwegnehmen – ist eine Maßnahme, ist ein gesetzlicher Weg, der seitens der Sozialdemokratie schon lange gefordert wurde. Es ist eine an sich begrüßenswerte Entwicklung, eine an sich begrüßenswerte Maßnahme. Ich möchte das bewusst voranstellen, damit unsere inhaltliche Position hinsichtlich des
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