Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 74

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Ein weiterer ganz wichtiger Punkt – auch von meinen Vorrednern bereits angespro­chen – ist natürlich die Registrierung. Es ist sehr wohl der politische Wille vorhanden, auch für die Registrierung Vorkehrungen zu schaffen. Das dokumentiert sich auch in einer Entschließung des Hohen Nationalrates, in der er uns aufgetragen hat, uns weiter darüber Gedanken zu machen, wie wir diese Registrierung vorsehen können. Es gibt hier verschiedene Modelle. Wie Sie alle wissen, stehen die Notare schon „Gewehr bei Fuß“, sie wollen das gerne übernehmen. Es gibt auch Modelle, wonach das auf die E-Card kommen soll, was ich sehr begrüßen würde, weil man dann alle Informationen über uns, die wichtig sind zu wissen, zentral auf einer Art Bürgerkarte, gleich, ob es die E-Card oder etwas Ähnliches ist, gesammelt hätte.

Ich bitte Sie auch um Verständnis, dass wir vor der Alternative gestanden sind: Entwe­der machen wir diesen ersten und, wie ich glaube, sehr wichtigen Schritt jetzt hier und heute und lassen die Frage der Registrierung derzeit noch offen, wohl wissend, dass diese Frage einer Lösung zugeführt werden muss, oder machen wir hier gar keinen Schritt. Wir haben gesehen, dass es einen Bedarf für eine Patientenverfügung in Ös­terreich gibt, dass die Gefahr besteht, wenn wir das nicht so regeln, wie es jetzt ge­schieht, dass es hier noch weiter zu Unsicherheiten kommt, und wir wollten diesen Un­sicherheiten mit einer Regelung im Sinne der Privatautonomie der Patienten, wie Frau Bundesrätin Lichtenecker hier sehr deutlich formuliert hat, begegnen. Das war auch der Grund, weswegen wir gemeinsam in dieser Regierung beschlossen haben, noch in dieser Legislaturperiode dieses doch nun schon sehr lange diskutierte Regelwerk dem Nationalrat beziehungsweise dem Bundesrat zur Entscheidung vorzulegen, damit wir hier zu einer Lösung kommen.

Ich glaube, dass das der richtige Weg war, und ich kann Ihnen an dieser Stelle versi­chern, sowohl aus Sicht des Justizministeriums als auch aus Sicht des Gesundheits­ministeriums – das wird meine geschätzte Amtskollegin dann noch ausführen –, dass wir an der Frage der Registrierung ganz intensiv weiterarbeiten werden, damit wir auch diesen Punkt einer Lösung zuführen können. Ich glaube, dass das im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger einen ganz wesentlichen und ganz wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstellt, und so hoffe ich doch auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten ohne Fraktionszu­gehörigkeit.)

13.06


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


13.06.11

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesmi­nisterinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz berührt einen äußerst feinfühligen Bereich. Bisher bewegte man sich hier weitgehend in einem rechtsfreien Raum, es gab keine exakten Handlungsanweisungen, eigentlich für alle Beteiligten. Es war sowohl für die behandelnden Ärzte als auch für die Angehörigen stets ein Wagnis, wie man sich in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen verhält.

Meistens konnte auf Grund der Rechtsunsicherheit der wirkliche Wunsch der Betrof­fenen beziehungsweise der Patienten nicht erfüllt werden. Es geht um die Frage der menschlichen Würde bis zum Sterben. Entscheidend muss natürlich dabei besonders der freie Wille eines jeden sein. Einzig und allein der Betroffene hat zu entscheiden, und niemand darf jemandem einreden, auf eine Behandlung zu verzichten, wie viel­leicht sonst oft etwaige Nutznießer über Leben und Tod entscheiden.

Wir befinden uns dabei natürlich im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, der ärztlichen Behandlungspflicht und natürlich dem Verbot der Sterbehilfe. Es ist eine Ab-


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