Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 73

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materie zu tun haben, die sich vor allem mit einem Abschnitt des Lebens beschäftigt, an den viele von uns, solange es uns gut geht, oft gar nicht denken beziehungsweise mit dem man sich nicht so gerne auseinander setzt. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es besonders wichtig ist, dass wir heute nach fünf Jahren langer und zäher Verhand­lungen und nach vielen Überlegungen und Diskussionen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass wir hier das Patientenverfügungs-Gesetz verabschieden können.

Wir haben uns die Aufgabe hier nicht leicht gemacht, weder das Gesundheitsressort noch das Justizministerium, und ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Mitarbei­tern sowohl des Gesundheitsressorts als auch im Speziellen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus meinem Haus, die mit diesem Gesetz betraut waren, meinen Dank aussprechen, dass wir heute dieses Gesetz hier verhandeln können.

Wir haben ganz bewusst sehr strenge Formerfordernisse für den Bereich der verbind­lichen Patientenverfügung gewählt. Es freut mich, dass dies von Herrn Bundesrat Klug als positiv anerkannt wurde, weil ich nämlich auch persönlich der Überzeugung bin, dass es besonders wichtig ist, dass jene Menschen, die eine verbindliche Patientenver­fügung errichten wollen, nicht nur eine medizinische Beratung, sondern auch eine juris­tische Beratung erfahren, um sich dessen bewusst zu sein, welche Tragweite ihre Ent­scheidung hat. Ich bedanke mich für diese positiven Ausführungen in dieser Richtung.

Natürlich ist die Kostenfrage eine essentielle Frage; sie wurde hier mehrfach, eigentlich von allen meinen Vorrednern, angesprochen. Natürlich wollten wir den Zugang zur Pa­tientenverfügung nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit desjenigen, der die Ver­fügung treffen will, abhängig machen. Deshalb haben wir hier neben Rechtsanwälten und Notaren, soweit es die juristische Beratung betrifft, auch die Patientenanwaltschaf­ten vorgesehen. Wir haben selbstverständlich mit den Vertretern der Patientenanwalt­schaften, bevor wir dieses Vorhaben in den Ministerrat gebracht haben, auch Dis­kussionen geführt. Der Vertreter der Patientenanwaltschaften war auch im Justizaus­schuss, wo wir dieses Expertenhearing hatten. Es besteht grundsätzlich bei den Pati­entenanwaltschaften die Tendenz, dass sie keine Kosten dafür verrechnen wollen.

Es ist selbstverständlich Sache der Länder, nachdem die Patientenanwaltschaften, wie wir alle wissen, von den Ländern organisiert werden und auch kompetenzrechtlich zu den Ländern gehören; aber auch das war uns bewusst in dieser Diskussion. Wir haben bei dieser Kostenfrage, vor allem soweit es die Länder betrifft, sehr wohl einen sensib­len Zugang gefunden.

Es ist natürlich schwierig, nachdem dieses Instrument jetzt erstmals eingeführt wird, eine vernünftige Kostenabschätzung durchzuführen. Ich glaube daher, dass es sinnvoll ist, dass wir dieses Patientenverfügungs-Gesetz nach einem bestimmten Zeitraum, der jetzt mit drei Jahren vorgesehen wurde, evaluieren, um praktisch feststellen zu können, wo allenfalls noch, insbesondere was die Kostenfrage anbelangt, Nachjustierungen er­forderlich sind.

Mir hat besonders gut der Ansatz gefallen, der auch von einem meiner Vorredner an­gesprochen wurde, dass man das mit einer sozialen Staffelung versieht. Ich glaube nämlich auch nicht, dass es notwendig ist, dass zum Beispiel ein Generaldirektor zum Patientenanwalt geht, um dort kostenlos eine Rechtsberatung zu erfahren. Dieser soziale Ansatz gefällt mir gut, denn ich meine, es gibt genug Menschen in Österreich, die sich durchaus diese Rechtsberatung leisten können und wo nicht die öffentliche Hand eingreifen muss. Ich glaube, darüber sind wir uns hier einig.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dieses Gesetz jetzt einmal verabschieden und in die Praxis umsetzen können, damit wir sehen, wie es wirkt.

 


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